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Vertrackte Situation


Nachricht von: Kreisbote
Kempten / Isny / Westallgäu, 25.01.2012 08:30


Die SBA muss die bisherige Heimleiterin weiter beschäftigen. Trotzdem ist die Stadt an einer gütlichen Einigung interessiert. „Wir geben niemandem die Schuld”, betonte Stadtdirektor Wolfgang Klaus am Montagabend. Foto: Archiv
Von MATTHIAS MATZ,
Kempten – Die Vorgänge in der Seniorenbetreuung Altstadt (SBA) werden für die Stadtverwaltung mehr und mehr zu einem Problem: Wie vergangene Woche bekannt wurde, musste die Stadt jetzt vor dem Arbeitsgericht eine Niederlage gegen die im November suspendierte Heimleiterin einstecken. Seit vergangenen Freitag verrichtet sie wieder ihren Dienst in der Senioreneinrichtung. Hans-Willi Lüdenbach, bisher kommissarischer Leiter, rückt dadurch zum Geschäftsführer des Heims auf. Gleichzeitig wurden neue Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Personalrats – die von einem Teil der Mitarbeiter geschasst werden soll – laut.
Die SBA kommt nicht zur Ruhe. Kurz nachdem öffentlich bekannt wurde, dass die Belegschaft in zwei Lager gespalten ist und ein Teil der Mitarbeiter den Personalrat samt Vorsitzender per Gerichtsentscheid loswerden will (der KREISBOTE berichtete), platzte vergangene Woche die nächste Bombe: Die im November suspendierte Heimleiterin bekam vor dem Arbeitsgericht mit ihrer Klage Recht und hat am Freitagmorgen wieder die Leitung der Seniorenbetreuung übernommen. Bereits am Donnerstag wurde die Belegschaft in einer außerordentlichen Betriebsversammlung darüber von Stadtkämmerer Matthias Haugg und Fachmann Hans-Willi Lüdenbach informiert.
„Wir haben das zu akzeptieren”, kommentierte Stadtdirektor Wolfgang Klaus, Leiter des für die Stiftungsverwaltung zuständigen Referats III, vergangene Woche das Urteil des Gerichts gegenüber dem KREISBOTEN. Ob die neue Lage der Gesamtsituation rund um die SBA dienlich sei, ließ er offen. Zunächst einmal bleibe die Stadt bei ihrer Haltung und versuche eine gütliche Einigung mit der Leiterin zu erzielen, betonte der Stadtdirektor. „Wir bleiben bei unserer Auffassung”, betonte er. Demzufolge soll der bisherige durch Hans-Willi Lüdenbach „positiv in Gang gesetzte Prozess” und Neuanfang fortgeführt werden. Daher sei der Pflegeexperte Lüdenbach jetzt auch als „verlängerter Arm der Stiftungsverwaltung” zum Geschäftsführer der SBA ernannt worden. „Als Garant, dass alles im Sinne der Stiftung läuft”, erläuterte Klaus. Dazu gehöre auch, dass sich die gespaltene Belegschaft jederzeit mit Problemen an Lüdenbach wenden könne. „Er hat ein offenes Ohr für die Beschäftigten.”
Im Zusammenhang mit der außerordentlichen Betriebsversammlung vom vergangenen Donnerstag wurden auch neue Vorwürfe gegen die Personalratsvorsitzende laut. Wie bereits im KREISBOTEN berichtet, hat eine (kleine) Mehrheit des Personals die Abwahl der Arbeitnehmervertretung und deren Vorsitzenden vor dem Verwaltungsgericht München beantragt. Ein Urteil wird allerdings nicht vor Frühsommer erwartet. Wie mehrere Beteiligte übereinstimmend berichten, soll die Personalratsvorsitzende angeblich im Zuge der jüngsten Betriebsversammlung zum einen dazu aufgefordert haben, die Klage zurück zu ziehen. Zum anderen habe sie verlangt, dass das Personal schriftlich bestätigt, bei Unterzeichnung der Klage nicht gewusst zu haben, was man überhaupt unterschreibt. Weder Stadtdirektor Wolfgang Klaus noch Hans-Willi Lüdenbach konnten das am Montag auf Anfrage des KREISBOTEN weder bestätigen noch dementieren. „Wir wissen es nicht”, hieß es. Wenn, dann habe sich der Vorgang nach der Versammlung ereignet.
Darüber hinaus stellte sich erst jetzt heraus, dass die Anwältin der obersten SBA-Arbeitnehmervertreterin als einzige externe Person an jener Betriebsversammlung im November teilnahm, in der das Aus für die alte Heimleitung bekannt gegeben wurde. Die Personalratsvorsitzende selbst war am Montag für eine Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung nicht erreichbar.

Ihre Kommentare

29.01.2012 00:59, Kempten, Hr. Haubert (nicht geprüft)
Offensichtlich war die Suspendierung der Heimleiterin eine
willkürliche Aktion der Stadtverwaltung, da ihr jetzt wieder das Recht auf Weiterbeschäftigung zugesprochen wurde.
Nun, es bleibt ein bitterer Nachgeschmack in diesem Artikel.
Welchen Schutz haben die Beschäftigten überhaupt noch,
wenn sie auf diese Art und Weise einfach aus dem Arbeitsleben entfernt werden können?
Mir, als Außenstehender, stellt sich langsam die Frage ob die Leiterin nicht einfach ein Bauernopfer bestimmter Umstände war?



29.01.2012 16:41, Kempten, S. Klufter (nicht geprüft)
Sehr geehrter Herr Matz,

ihre Information im letzen Absatz des Berichtes ist sehr interessant.
Die Oberste SBA- Arbeitnehmervertreterin hat zu der Betriebsversammlung, in der das Aus der Heimleitung bekannt gegeben wurde, ihre Anwältin mitgenommen.
Warum braucht eine Arbeitnehmervertreterin in so einer Betriebsversammlung einen rechtlichen Beistand?
Mir scheint es so zu sein, als wenn die Arbeitnehmervertreterin Angst vor ihren Kolleginnen und Kollegen gehabt habe, da eine Mehrheit die Abwahl deren beantragt hatte.
Für mich, als Leser, entsteht der Eindruck, als wenn die Ursache dieser Konflikte möglicherweise bei der Personalratsvorsitzenden liegen könnten, da diese auch das Personal zu einer Rückziehung deren Klage aufgefordert hatte.


30.01.2012 20:04, Kempten, D. Binder (nicht geprüft)
Ein Geschäftsführer und eine Heimleitung sollen jetzt miteinander die Einrichtung leiten? Wer hat hier nun das Sagen?
Wurde Herrn Lüdenbach die Stelle des Geschäftsführers nur zugeteilt, um die zurückgekehrte Heimleitung zu kontrollieren? Mir scheint dieses ein wenig suspekt, da zuvor die Position eines Geschäftsführers auch nicht erforderlich war.

Zudem wird Lüdenbach als „verlängerter Arm der Stiftungsverwaltung“ betitelt, der die Interessen der Einrichtung „als Garant, dass alles im Sinne der Stiftung läuft“ vertreten soll.

Ich verstehe nun wirklich nicht was Herrn Lüdenbachs Funktion im Betrieb ist und warum ein kleiner Betrieb wie die SBA nach so langer Zeit nun einen Geschäftsführer als verlängerten Arm der Stiftungsverwaltung benötigt?




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