Ziele werden nicht aufgegeben
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Kreisbote
Kempten / Isny / Westallgäu, 20.01.2012 12:00 |
 Auf dem Grundstück des „Stadtweiherhofs“ sollen mehrere Wohnhäuser entstehen. Foto: Läufle Von MELANIE LÄUFLE,
Kempten – Auch im zweiten Versuch hatte der Kemptener Architekt Michael von Mayerhofer jetzt im Bauausschuuss keinen Erfolg mit seiner Voranfrage über den Neubau von vier Wohnhäusern auf dem Grundstück des „Stadtweiherhofs“ an der Isnyer/ Ravensburger Straße. Das Gremium störte sich vor allem an den 16 Wohneinheiten, die im Zuge der geplan- ten Bebauung des Grundstücks entstehen könnten. „16 Wohneinheiten sind mir viel zu viel. Das Ziel des Bebauungsplans war eine lockere Bebauung“, verdeut- lichte CSU-Fraktionschef Erwin Hagenmaier und schlug vor, eventuell den Bebauungsplan zu ändern.
Bauverwaltung und Bauausschuss verschafften sich bei einem Ortstermin einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten. Wie berichtet, plant der Antragssteller den auf dem Grundstück stehenden alten Bauernhof abzureißen und vier zweigeschossige Wohnhäuser (Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser) plus Dachgeschoss mit Kniestock zu errichten. Die Problematik der Voranfrage sah Baureferentin Monika Beltinger in der Höhenlage der geplanten Gebäude.
Der Antragssteller plane nämlich, das Erdgeschoss auf gleicher Höhe zu belassen wie bisher beim Bauernhof. „Das natürliche Gelände ist nicht durch das Erdgeschoss definiert“, meinte Beltinger. Sie schlug dem Gremium daher vor, die für die Bebauung nötige Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen nur dann zu erteilen, wenn die Höhenlage der Gebäude an das Gelände angepasst wird. „Die Gebäude sollten sich an der Höhenlage der Ravensburger Straße orientieren“, betonte Beltinger.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen müssten auch durch die geplanten Doppelgaragen überschritten werden. Entgegen der ersten Voranfrage, die der Bauausschuss im November abgelehnt hatte, sollen die nötigen Stellplätze jetzt nicht mehr in einer Tiefgarage, sondern in Doppelgaragen hergestellt werden. Wenn die Garagen eine Vorfläche von 4,50 Meter aufweisen, könne auch dieser Befreiung zugestimmt werden, meinte die Baureferentin. Nicht einverstanden ist die Bauverwaltung mit der beantragten Traufhöhe von 6,60 Meter und dem Kniestock. „Der Bebauungsplan sieht eine maximale Traufhöhe von sechs Metern und keinen Kniestock vor“, sagte Beltinger.
Mit der Voranfrage, ob auf dem Grundstück auch Mehrfamilienhäuser mit drei bis fünf Wohneinheiten entstehen könnten, war die Verwaltung ebenfalls nicht einverstanden. Sollte sich der Antragssteller jedoch für den Bau von Doppelhäusern entscheiden, könnten bis zu 16 Wohneinheiten entstehen. „Es gibt eine Rechtssprechung des Bundesver- waltungsgerichts, die besagt, dass eine Doppelhaushälfte als ein eigenen Gebäude gilt“, erläuterte Beltinger. Von Mayerhofer habe die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht. So könnten pro Doppelhaushälfte zwei Wohneinheiten entstehen. „16 Wohneinheiten sind mir viel zu viel. Das Ziel des Bebauungsplans war eine lockere Bebauung“, meinte Erwin Hagenmaier und schlug vor, eventuell den Bebauungsplan zu ändern, damit weiter die Ziele von früher verfolgt werden könnten.
Änderung wird geprüft
Nach der Diskussion einigte sich das Gremium einstimmig darauf, die Bauvoranfrage abzulehnen. Gleichzeitig wurde dem Antragssteller jedoch die Befreiung von den Baugrenzen in Aussicht gestellt, wenn er bei seiner weiteren Planung die zulässige Art der Gebäude und die Höhen einhält und auf Kniestöcke sowie auf Aufschüttungen und Abtragungen verzichtet. Ebenso ist im Beschluss nun klar formuliert, dass an dem Ziel des bestehenden Bebauungsplans, der Ein- oder Zweifamilienhäuser vorsieht, festgehalten wird. Da laut der Rechtssprechung jedoch Doppelhaushälften mit zwei Wohneinheiten zulässig sind, wurde die Bauverwaltung beauftragt, eine Bebauungsplanänderung zu prüfen. |
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