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Aus dem Ökokonto schöpfen


Nachricht von: Kreisbote
Landsberg, 03.02.2012 12:00


Um Ausgleichsflächen für weitere neue Baugebiete in der Hinterhand zu haben, will die Gemeinde Geltendorf ein Ökokonto eröffnen. Foto: Osman
Von ULRIKE OSMAN,
Geltendorf – Um Ausgleichsflächen für zukünftige Baugebiete anzusammeln will die Gemeinde Geltendorf jetzt ein Ökokonto eröffnen. Wie dies sinnvollerweise geschehen kann, darüber referierte Heinrich Heiß von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt kürzlich im Gemeinderat.
Seit zehn Jahren gilt die Vorgabe, dass Bauleitplänen auch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet werden müssen, erläuterte Heiß. Ausgleichsmaßnahmen können in Gestalt von ökologischer Aufwertung bestehender Flächen vorgenommen werden oder auch in finanzieller Form als Zahlung in einen Naturschutzfonds stattfinden. Will die Gemeinde Flächen bevorraten, die für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden können, dann empfiehlt sich die Eröffnung eines Ökokontos. Flächen, die hier gutgeschrieben werden, sollten gemeinsam mit dem für die Gemeinde tätigen Landschaftsplaner ausgewählt werden, riet Heiß. Und: Es kommen nur Flächen in Frage, die bisher keine staatliche Förderung erhalten.
Die Gemeinde müsse zunächst im Flächennutzungsplan Gebiete definieren, in denen geeignete Ausgleichsflä­- chen liegen könnten, erläuterte Heiß. Der Pool an in Frage kommenden Flächen sollte so groß sein, dass unter den Besitzern keine Spekulationen aufkommen, sprich, die Preise steigen. Diese bewegen sich seiner Aussage nach zwischen 70 Cent und fünf Euro pro Quadratmeter. Auch Grünzüge innerhalb eines Baugebiets können als Ausgleichsmaßnahmen dienen. „Im innerörtlichen Bereich ist die ökologische Wirksamkeit natürlich reduziert“, erklärte Heiß.
Grundsätzlich muss der ökologische Wert einer Fläche verbessert werden, damit sie einen Ausgleich zu Versiegelung und Bebauung darstellt. Besonders geeignet seien Maßnahmen, die sich an bestehende Biotope anschließen, etwa an Gewässern oder Waldrändern. Pflegemaßnahmen von Biotopen und Aufforstung mit Laubmischwald sind ebenfalls anerkannte Ausgleichsmaßnahmen.
Wird damit bereits begonnen, bevor die geplante Bebauung startet, erhält die Gemeinde auf ihr Ökokonto sogar eine Verzinsung von drei Prozent pro Jahr. Das heißt: Wird für eine Bauleitplanung ein Hektar Ausgleichsfläche gefordert, und hat die Gemeinde bereits zehn Jahre zuvor mit ökologischen Pflegemaßnahmen auf dieser Fläche begonnen, müssen der Baumaßnahme nur 7000 Quadratmeter zugeordnet werden.
Sollte die Gemeinde auf ihrer eigenen Flur nicht über genügend Flächen verfügen, kann sie auch außerhalb der eigenen Grenzen Grund kaufen und dem Ökokonto gutschreiben. Tatsächlich geschieht dies bereits: Geltendorf erwirbt zwei Grundstücke der Gemeinde Jesenwang im Nachbarlandkreis Fürstenfeldbruck, um sie als Ausgleichsflächen zu nutzen. „Wichtig ist nur, dass die Flächen im gleichen Landschaftsraum liegen“, erläuterte Heiß.
Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Eröffnung des Ökokontos einzuleiten.

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