Der Status quo soll bleiben: In der Hubert-von-Herkomerstraße (Foto) und auf dem Hauptplatz gilt Tempo 30 – auch nach dem Umbau. Foto: Kruse
Von CHRISTOPH KRUSE,
Landsberg – Der anstehende Umbau des Hauptplatzes soll am Ende Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt steigern und die Verkehrssituation entschärfen. Kernpunkte sind dabei in allen Planungen, Broschüren und quer durch die Parteien die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf Tempo 20, die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer und die Aufhebung der Trennung zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereichen. Das Problem: Das Bayerische Innenministerium sieht rechtlich gar keine Möglichkeit dafür. Selbst die bisherige Regelung (Tempo-30-Zone) steht offenbar auf tönernen Füßen. Im Moment ist der betreffende Straßenabschnitt, der zur Staatsstraße 2054 gehört, als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ geführt, dort wurde bereits im November 1990 eine „Tempo-30-Zone“ ausgewiesen. Genau das schließt aber die Straßenverkehrsordnung ausdrücklich aus: Tempo-30-Zonen sind auf Staats- und Kreisstraßen nicht zulässig.
Dennoch ordnete damals die Stadt Landsberg genau dieses an – und die Regierung des Bezirks Oberbayern genehmigte es, wie Peter Burghardt, Pressesprecher beim Innenministerium, bestätigt. „Das ist 21 Jahre her. Warum das damals so gelaufen ist, ist heute nicht mehr im Detail nachvollziehbar“. Er räumt ein, dass auch nach langem Aktenstudium der Beamten keine Rechtsgrundlage für die Genehmigung zu finden sei. „Üblich ist das sicher nicht, das kann man schon daran sehen, dass der Vorgang bayernweit wohl einmalig war.“
Bei der Stadt gab man sich vor kurzem auf Nachfrage noch gelassen: „Wir sind eine Anordnungsbehörde. Wir haben das damals mit Tempo 30 gemacht. Und wenn die Verwaltung jetzt Tempo 20 anordnet und das zuständige Straßenbauamt in Weilheim das genehmigt – und wir haben von dort dementsprechende Signale – wird das genauso wieder gemacht, da gibt es kein Problem“, sagt Landsbergs Tiefbauchef Hans Huttenloher.
Das sieht man in München anders, zumindest solange der Hauptplatz noch zur Staatsstraße 2054 gehört. Ministeriumssprecher Burghardt: „Egal, wie das damals gelaufen ist, wir werden in Landsberg nicht nach 21 Jahren am Status quo kratzen. Da wird demnächst nicht Tempo 50 gefahren werden, aber auch sicher nicht Tempo 20. Sollte die Stadt etwas beschließen oder anordnen, was in diese Richtung geht, wird die Genehmigung vom November 1990 eingezogen. Wir gehen davon aus, dass man das weiß und ich nehme an, dass man das schon deshalb unterlassen wird.“
Der Ausweg für die Stadt könnte somit nur in einer Abstufung der Staatsstraße zu einer Gemeindestraße liegen – wie sie auch (einmalig) in der Aufgabenbeschreibung für den Hauptplatzumbau erwähnt war. Dafür sieht das Gesetz allerdings hohe Hürden vor; unter anderem müsste nachgewiesen werden, dass der Hauptplatz nicht mehr als „überörtliche Durchgangsstraße“ nötig ist und genutzt wird, bevor die Oberste Baubehörde die Abstufung genehmigt. Das könnte angesichts des „Nadelöhrs“ für den Ost-West-Verkehr schwierig werden. Mit ähnlichen Versuchen haben mehrere bayerische Kommunen jahrelang auf Granit gebissen, meist, bis sie eine neue Umfahrung bauten. Burghardt: „Es gibt nach meinen Informationen Bestrebungen, den Durchgangsverkehr weitgehend aus der Stadt herauszubekommen. Das scheinen aber Visionen des Landsberger Stadtrates für die fernere Zukunft zu sein. Vor einer Abstufung der Staatsstraße müsste klar benannt sein, wo der Verkehr und damit die Staatsstraße alternativ geführt werden kann. Das ist derzeit nicht in Sicht.“
Wo Tempo 30-Zonen sein dürfen Die Rechtslage ist klar, hat aber offenbar in Landsberg trotzdem zu Missverständnissen geführt. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist in der Straßenverkehrsordnung im §45(1c) geregelt. Dort heißt es unter anderem: „Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.“
Ausnahmen sind nicht vorgesehen und wurden außer in Landsberg offenbar nicht gemacht. In den Verwaltungsvorschriften zu dem Paragraphen wird betont: „Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vor- fahrtstraßennetz sicherzustellen.“
Bei der Stadt Landsberg hatte man wohl gedacht, eine Lücke gefunden zu haben. Nach Informationen des KREISBOTEN hat man sich 1990 bei der Anordnung der Tempo-30-Zone am Hauptplatz auf den nachfolgenden §45(1d) berufen und will das nötigenfalls auch jetzt wieder tun. Dort heißt es: „In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwin- digkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.“ Der Denkfehler dabei: Dieser Passus betrifft nur Straßen, auf denen Tempo-30-Zonen ohnehin eingerichtet werden können, was auf Staatsstraßen eben nicht der Fall ist. „Das widerspräche ja auch dem Sinn des Gesetzes“, stellt Innenministeriumssprecher Peter Burghardt klar, „wo ich keine Tempo-30-Zone machen kann, würde ich dann einfach eine Tempo-20-Zone einrichten.“
In allen Veröffentlichungen zum Hauptplatzumbau geht man aber bei der Stadt Landsberg offenbar genau davon aus. „Der Hauptplatz und die Hubert-von-Herkomer-Straße sind derzeit als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 30 ausgewiesen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung bis Tempo 20 ist hier gemäß Straßenverkehrsordnung zulässig“, heißt es lapidar in der offiziellen Aufgabenbeschreibung zum Umbau. Allerdings scheint man im gleichen Papier auch schon zu ahnen, dass es so einfach vielleicht doch nicht geht: „Unabhängig von der Einwohnerentwicklung könnte die Staatsstraße aufgrund des hohen innerstädtischen Verkehrs möglicherweise als Ortsstraße abgestuft werden.“
In Folgeveröffentlichungen wurde dann nicht mehr gezweifelt. „Den derzeitigen – seitens der STVO zugestandenen – Rahmenbedingungen entsprechend, sollte (...) ein Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (T-20-Zone und Park-(Verbots-)Zone) rechtlich angeordnet werden“, heißt es in dem Gutachterpapier zur Vergabe aus dem Juni 2006. Diesen Gedanken übernahm auch das Büro „lohrer hochrein“ in seinem Arbeitsbuch zu den Bürgeranregungen kritiklos. Unter dem Punkt „Funktioniert Shared Space?“ heißt es: „Es wird auf bereits bestehende bewährte Regelungen in der STVO zurückgegriffen: Die Fahrbahn wird als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausgewiesen.“ Die genannte „bewährte Regelung“ gibt es allerdings offensichtlich gar nicht.
Das Gutachtergremium zum „beschleunigten VOF-Verfahren Neugestaltung Hauptplatz Landsberg“ kam im Sommer vergangenen Jahres laut Protokoll zu dem Schluss, dass „aus verkehrsplanerischer Sicht alle drei (im Wettbewerb eingereichten; Anm. d. Red.) Arbeiten umsetzbar sind, wenn jeweils eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 umgesetzt wird. Weiterhin lautet die Empfehlung, die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits vor dem Schmalztor einzurichten.“
Wo liegt das Problem? Landsberg – Für Stadtbaumeisterin Annegret Michler stellt sich die Situation rund um die Tempo-20-Zone nicht sonderlich dramatisch dar. „Ohne jetzt im Detail mit der Frage befasst zu sein, kann ich mir da kein Problem vorstellen. Ich weiß, dass zum Beispiel in Duisburg oder Konstanz auf Straßen mit ähnlich vielen Verkehrsbewegungen, teilweise bis zu 17000 pro Tag, sogar Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.“
Falls die Einrichtung einer Zone nicht möglich sein sollte, könne immer noch Tempo 20 per Verkehrsschild angeordnet werden. Michler: „Durch den dunkleren Granit trennen wir ja ohnehin die Fahrbahn von den anderen Bereichen ab.“ Sie sehe aber keine Schwierigkeiten bei der Genehmigung des verkehrsberuhigten Bereiches. „Das ist ja auch für Tempo 30 genehmigt worden. Und auch Herr Müller hat sich meines Wissens beim Ministerium rückversichert.“ Der Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ernst Müller, sei ohnehin der Fachmann für die Frage der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Hauptplatz, sie selbst setze sich damit „nur ganz am Rande“ auseinander, so die Stadtbaumeisterin.
30.11.2011 21:20, Landsberg, Andreas Guldner (nicht geprüft)
Man durfte eigentlich nicht, hat aber doch?
Nun solls erhalten bleiben. Könnte man nicht erwarten das man nicht versucht Schlupflöcher zu finden um die eigenen Vorstellungen umzusetzen? zuerst fällt es keinem auf, von diesen "experten"....
Wiedereinmal.
Dann ignoriert man was man nicht sehen will.
Anschließend sieht die Stadtbaumeisterin keinen Grund sich damit zu befassen und glaubt da wäre kein Problem und wenn doch wird schon mal jemand anders nach vorn geschoben als "Fachmann".
So gesehen sind die tricksereien am Hauptplatz ohne Ende.
Denn alternativen als interne Durchgangsverbindung gibt es nicht und mache wollen auch keine. Wobei dies nicht nur sinnvoll als auch Grundlage für entsprechende Maßnahmen zur beruhigung wäre.
Warum sich querstellen und extrawürste braten wenns auch anders ginge? Ists denn wirklich so schwer den verpflichtungen zur unterbringung des verkehrs auf Wegen der Stadt und des Kreises nachzukommen?
Das beste zum Schluß:
zitat SBM
Michler: „Durch den dunkleren Granit trennen wir ja ohnehin die Fahrbahn von den anderen Bereichen ab.“
/Zitat
Farbunterschiede erkennt man wie wenn Schnee liegt?
05.12.2011 08:32, Landsberg, Rudolf Heiß (nicht geprüft)
st die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer in Gefahr?
Schon entscheidend, wenn es eine
der Schlüsselaussagen war.
Da stellt sich schon die Frage,
ob das Ratsbegehren ( Bürger-
entscheid 2) zum Hauptplatz-
umbau, rechtlich noch haltbar
ist. Sind doch schon vor Bau-
beginn wesentliche Aussagen
der Stadt bzw. Stadträte nicht
mehr zutreffend bzw. in wesent-
lichen Punkten verändert.
Nehmen wir die Baukosten:
von einmal ca. 2,7 Mio wurden
es 3,5 Mio und jetzt weiter Euro
400 000 wegen des Lehms unter
dem Hauptplatz. Ja sind denn die
Verantwortlichen alle keine Lands-
berger, die als Jugendliche am Lech-
ufer gespielt haben und dabei den
Bodenaufbau auf der rechten Lech-
seite gesehen hätten. Auch ein Blick
in eine der Baugruben in den letzten
40 Jahren hätte gereicht. Aber die
Stadtwerke halten ihre Baugruben
und die Erfahrung mit dem Boden-
aufbau sicher geheim.
Nehmen wir den neuen Lechsteg
Mit hau Ruck mußte er durch den
Stadtrat, denn sonst käme kein
Kind mehr sicher zur Schule.
Von 0,9 Mio war die Rede.
Jetzt sind 1,9 Mio im Gespräch
und es spielt keine Rolle mehr
wenn die Fertigstellung frühe-
stens nach der Hälfte der Bau-
zeit für den Hauptplatz, erfolgen
kann.
Nehmen wir die Bus Haltestelle
Kein Schulkind sollte mehr am
Hauptplatz aus- oder einsteigen.
Jetzt schon ist bekannt, daß zu-
mindest am Morgen doch alle
austeigen.
Nehmen wir die Planung
Wir alle dachten, eine Fachfirma
ist beauftragt.
Warum erhält die Straße jetzt
nach mehrmaliger Überplanung
doch eine Überhöhung, die zu
Treppen zum Brunnen hin führen
wird. Hies es nicht "Geprüft und
für Gut befunden.
Warum müssen die Stadträte
das Verlegemuster der Steine
beschliessen? Soll es wie im
Spitlal keinen Verantwortlichen
für das Duschgefälle nach aussen
geben, wenn durch den Verkehr
doch Fahrrinnen entstehen.
Nehmen wir die Aussage zur
Sperrung. Der Verkehr sollte nur
kurzzeitig beim Bau ums Klostereck
ausgesperrt werden. Nun sollen
es jeweils die ges. Sommerzeit
in 2012 und 2013 sein.
Da tut es schon gut, wenn ein neuer
OB Kandidat die Notwendigkeit einer
Entlastung ( Südumfahrung) der Innen-
stadt sieht - leider nur um Jahre zu spät.