Gegen den Wildwuchs von Funkmasten

GAP – Am Mittwochmorgen haben Vertreter der Bürgerinitiative „Mobilfunk mit Augenmaß / Interessensgemeinschaft Törlenstraße“ die Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht.
Acht Prozent der wahlberechtigten Bürger Garmisch-Partenkirchens – das sind etwas mehr als 1750 – müssen sich in die Listen eingetragen haben, damit das Quorum erfüllt ist. „Da liegen wir gut drüber“, ist sich Anton Hofer, einer der Sprecher, sicher. Auf 174 Seiten hat die Initiative 2300 Unterschriften gesammelt. Der Gemeinderat muss nun über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in einer seiner nächsten Sitzungen beschließen.
Das Thema Mobilfunk schlägt im Kreisort seit geraumer Zeit hohe Wellen: Die Errichtung des Funkmasten an der Törlenstraße 24-26, ohne dass die Anwohner informiert wurden, zwei im Gemeinderat abgelehnte Anträge, die den Abbau des Funkmasts forderten und ein Eklat bei der Gemeinderatssitzung stehen zu Buche.
Um den Funkmasten an der Törlenstraße geht es beim Bürgerbegehren längst nicht mehr. Die Initiative hat einen Antrag für eine Bauleitplanung gestellt, die dafür sorgen soll, dass der Mobilfunk „ortsbildverträglich, versorgungstechnisch geeignet und im Hinblick auf eine Wohnbebauung immissionsoptimiert ist“. Die FDP unterstützt das Anliegen. So sieht sich Gemeinderat Martin Schröter als Bürgervertreter und Andre Göllrich, der Kreisvorsitzende der FDP, war bei der Einreichung der Unterschriften im Rathaus dabei.
Sprecher Anton Hofer erklärte bei der formalen Abgabe der Listen, dass das Verfahren nicht zwangsläufig in einen Bürgerentscheid münden müsse. „Die Gemeinde kann das Begehren auch annehmen und umsetzen“, sagt er. So könne das für ein Bürgerentscheid nötige Geld gespart werden und in die geforderte Bauleitplanung eingehen.
Zur Entgegennahme der Unterschriften hatte von Behördenseite niemand Zeit: Die Bürgermeisterin war in einer Besprechung und der Zweite Bürgermeister verhindert. In einem Kurzstatement erklärte Dr. Sigrid Meierhofer im Anschluss: „Das eingereichte Bürgerbegehren wird nun innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von einem Monat auf seine Zulässigkeit geprüft. Abschließend muss der Gemeinderat darüber entscheiden.“
von Trautmann