Kein Neonazi-Aufmarsch in Wunsiedel

Karlsruhe - Der geplante Neonazi-Aufmarsch im fränkischen Wunsiedel zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bleibt verboten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag gegen das Verbot der für den 22. August vorgesehenen Kundgebung abgewiesen.
Das Karlsruher Gericht bestätigte damit Verbotsentscheidungen des Landratsamts Wunsiedel und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Zugleich kündigte das Gericht an, in Kürze im Hauptsacheverfahren über eine Verfassungsbeschwerde gegen die alljährlich verhängten Verbote zu entscheiden.
dpa