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NPD darf sich nicht in Schule treffen

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Ein geplantes Treffen der NPD in einer Landshuter Schule hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestoppt.
Ein geplantes Treffen der NPD in einer Landshuter Schule hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestoppt. © dapd

Landshut - Im Landshuter Hans-Leinberger-Gymnasium wird es kein NPD-Treffen geben: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die geplante rechtsextremistische Veranstaltung gestoppt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein von der rechtsextremistischen NPD geplantes Treffen in einer Landshuter Schule gestoppt. Das Gericht entschied nach Mitteilung vom Mittwoch, dass die Stadt die Mensa des städtischen Hans-Leinberger-Gymnasiums nicht für einen Landeskongress der Jugendorganisation der NPD zur Verfügung stellen muss.

Damit bestätigte der VGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Dezember. Dagegen hatte die NPD Beschwerde eingelegt. Gegen die VGH-Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel.

Nach Ansicht der VGH-Richter kann sich die NPD nicht darauf berufen, dass die Schulmensa bereits von anderen politischen Parteien genutzt wurde. Zwar habe die Stadtverwaltung vor kurzem der Grünen Jugend Bayern die Räume überlassen. Dann aber habe der zuständige Stadtrat in einem Beschluss klargestellt, dass schulische Einrichtungen für parteipolitische Veranstaltungen nicht zur Verfügung stünden. Dies gelte ausdrücklich für jegliche politische Gruppierung.

Die NPD wollte die Mensa am Samstag, 7. Januar, für einen sogenannten Jugendkongress mieten und hatte als Ersatztermine auch alle folgenden Samstage bis Ende April 2012 beansprucht. Das Verwaltungsgericht Regensburg lehnte den NPD-Antrag vor zwei Wochen mit deutlichen Worten ab: “Bei der NPD handelt es sich um eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei.“ Hiervon könne bei der Grünen Jugend nicht die Rede sein.

dpa

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