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Forderung: Mollath entlassen

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Der Anwalt von Gustl Mollath hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der Anwalt von Gustl Mollath hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingelegt. © dpa

München - Mollaths Anwalt will eine Entscheidung des Verfassungsgerichts. Im Tauziehen um eine Freilassung blitzte er bei der Justiz ab. Die Opposition fordert erneut den Rücktritt von Ministerin Merk.

Im juristischen Tauziehen um eine schnelle Freilassung von Gustl Mollath aus der Psychiatrie hat dessen Anwalt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Gerhard Strate hält die vorläufige Weigerung des Landgerichts Regensburg und des Oberlandesgerichts Nürnberg, Mollats Unterbringung auszusetzen, für verfassungswidrig. Mollath wird seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik in Bayreuth festgehalten.

Zum Abschluss des Mollath-Untersuchungsausschusses im Landtag hat die Opposition derweil geschlossen den Rücktritt von Justizministerin Beate Merk (CSU) gefordert. Das Gremium habe massive Rechtsverstöße zutage gefördert, kritisierten SPD, Freie Wähler und Grüne am Freitag. „Der Untersuchungsausschuss ist abgeschlossen - der Fall Mollath leider nicht“, kritisierte der Vizevorsitzende Florian Streibl (FW). „Dabei gibt es eine Lösung, die beiden hilft: Entlassung - Herrn Mollath aus der Zwangsunterbringung und Frau Dr. Merk aus dem Ministeramt.“

Die Opposition will ihre Bilanz am Dienstag vorstellen. Am gleichen Tag will Merk ihre Stellungnahme zum Fall Mollath erläutern, die sie an das Bundesverfassungsgericht geschickt hat. Nach den Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss sind vor allem dem Vorsitzenden Richter schwere Fehler unterlaufen, der Gustl Mollath 2006 in die Psychiatrie einweisen ließ. Keinen Beleg gibt es dagegen für Mollaths Verschwörungstheorie. Mollath glaubt, er sei eingewiesen worden, weil er Schwarzgeldgeschäfte in der Schweiz aufdecken wollte.

Mollaths Anwalt Strate begründet seinen Gang nach Karlsruhe in seiner im Internet veröffentlichten Beschwerde mit der Beweiskraft der beiden Wiederaufnahmeanträge, die derzeit beim Landgericht Regensburg geprüft werden. Das darin präsentierte Material belege unzweifelhaft, dass die Anträge begründet seien. Ein Antrag, das Strafverfahren gegen Mollath neu aufzurollen, stammt von Strate, ein zweiter von der Staatsanwaltschaft Regensburg.

Das Landgericht Regensburg hatte sich Ende Mai außerstande gesehen, über eine Entlassung Mollaths zu entscheiden. Die Richter begründeten dies damit, dass zuerst die Prüfung der Wiederaufnahmeanträge abgeschlossen sein müsse.

Diese Einschätzung teilte das Oberlandesgericht Nürnberg, das im Juni eine Beschwerde von Mollaths Anwalt gegen die Entscheidung der Regensburger Richter abgewiesen hatte. Ein Regensburger Gerichtssprecher wies inzwischen darauf hin, dass in den nächsten Wochen mit einer Entscheidung über die Wiederaufnahmeanträge zu rechnen sei.

Der 56 Jahre alte Nürnberger Mollath soll seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Er sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe. Die Nürnberger Justiz glaubte damals den Misshandlungsvorwürfen der Frau, nicht aber seinem Schwarzgeldhinweis. Inzwischen geht die Steuerfahndung diesem aber nach.

lby

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