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Memminger Mordprozess: Lebenslange Haft

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Robert Jürgen M. sitzt am Mittwoch (01.02.2012) im Landgericht Mermmingen auf der Anklagebank. Der 42-jährige ist des Mordes an seiner Mutter angeklagt. Er soll der pflegebedürftigen Frau Abflussreiniger zum Trinken gegeben haben. © dpa

Memmingen - Lange Zeit hat er sich um seine pflegebedürftige Mutter gekümmert. Dann wurde dem 42-Jährigen alles zu viel. Er mischte Abflussreiniger in ihren Tee. Die 65-Jährige erlitt schwere Verätzungen und starb.

Weil er seiner Mutter Abflussreiniger in den Tee gemischt und dadurch ihren Tod verursacht hat, ist ein 42 Jahre alter Mann am Mittwoch in Memmingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Sohn des Mordes schuldig. “Er hat seiner Mutter einen entsetzlichen Tod bereitet“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Nach Überzeugung des Gerichts trug sich der Sohn bereits mehrere Tage vor der Tat mit dem Gedanken, seine 65 Jahre alte, pflegebedürftige Mutter zu töten. Er sei unzufrieden gewesen mit seinem Leben und habe finanzielle Schwierigkeiten gehabt. Die Frau erlitt durch den Giftanschlag im April 2011 schwerste Verätzungen, an denen sie knapp zwei Monate später im Krankenhaus starb.

Der Sohn lebte mit seinen Eltern in einem kleinen Ort im Landkreis Unterallgäu unter einem Dach. Da sein Vater nach einer Operation am Fuß für längere Zeit im Krankenhaus war, kümmerte er sich um die Mutter, die nach einem Schlaganfall auf Hilfe angewiesen war. Am Morgen des 8. April 2011 wartete der Sohn, bis die Mitarbeiterin des Pflegedienstes im Haus war, um der Mutter Insulin zu spritzen. Danach holte er aus dem Stall den Rohrreiniger, mischte den tödlichen Cocktail und gab ihn seiner Mutter zu trinken. Schon der erste Schluck hatte nach Angaben des Gerichts eine verheerende Wirkung: Die Mutter konnte nicht mehr sprechen, röchelte, spuckte Schleim und Blut.

Nach der Tat blieb der Sohn noch etwa zwei Stunden im Haus und ließ die Schwerverletzte dann allein. “Nachdem er dem Leiden seiner Mutter nicht mehr zuschauen konnte, ist er gegangen“, sagte die Richterin. Anstatt die Nachbarn zu informieren oder einen Rettungsdienst zu rufen, fuhr der Sohn mit dem Fahrrad zum Dorfladen, kaufte Bier und betrank sich.

Erst am Nachmittag - etwa sieben Stunden nach der Tat - fuhr der heute 42-Jährige zur Polizei und zeigte sich selbst an. Rettungskräfte fanden die Frau noch lebend in ihrer Wohnung und brachten sie ins Krankenhaus. “Mir tut es leid, ich wollte es nicht“, hatte der Angeklagte unter Tränen in seinem Schlusswort gesagt. “Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen.“

dpa

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