Nachdem jedoch davon ausgegangen wird, dass es sich um einen Streich von Jugendlichen handelt – vielleicht nach dem Volksfestbesuch oder in der Freinacht –, sollen diese die Gelegenheit bekommen, die Breze zeitnah anonym der Stadt wieder zukommen zu lassen. In diesem Fall kann auf eine Strafanzeige verzichtet oder diese zurückgenommen werden.
red