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Fürstenfeldbruck - Untermalt durch sporadischen Böllerkrach verlief die Nacht ins neue Jahr verhältnismäßig ruhig“, so lautet das allgemeine Fazit der Brucker Polizei.
Trotz des Verkaufsverbots von Feuerwerkskörpern, hatten offensichtlich einige Bürger noch Vorrat aus dem Vorjahr gehortet. Besorgte Bürger meldeten der Polizei vereinzelt verdächtige Beobachtungen und Verstöße gegen das Ausgangsverbot. Oft hatten die Streifen bei Überprüfung jedoch keine Feststellung mehr.
Katz und Maus Spiel mit Gruppe Jugendlicher
Kurz nach Mitternacht lieferte sich eine Jugendgruppe mit der Polizei in der Hubertusstraße ein „Katz-und-Maus-Spiel“. Bei Eintreffen der Streife flüchteten diese in die Dunkelheit, um sich an anderer Örtlichkeit wieder zu treffen. Schließlich waren die Beamten einen Schritt schneller und konnten zumindest einen Jugendlichen dingfest machen. Der erst 14jährige Fürstenfeldbrucker wurde seinen Eltern übergeben und muss mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen. Auch dürfte den Eltern nicht gefallen haben, dass er eine Schachtel Zigaretten mit sich führte.
Nächtlicher Spaziergang eines Pärchens
In der Buchenau wurde gegen 1 Uhr ein Pärchen im Freien angetroffen, die keinen triftigen Grund für ihren nächtlichen Neujahrsspaziergang angeben konnten. Auch diese werden ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die aktuelle Ausgangssperre erhalten.
Kleine Party aufgelöst
In Mammendorf wurde schließlich gegen 1.30 Uhr eine kleine Party aufgelöst. Die vier jungen Frauen und ein Mann kamen aus unterschiedlichen Haushalten und fielen aufgrund der lauten Musik auf. Die Verstöße wurden ebenfalls zur Anzeige gebracht.
Volltrunken gegen geparktes Auto
So stark betrunken war eine 42jährige Frau, dass sie nicht einmal mehr den Atemalkoholtest schaffte. Zuvor fuhr die Frau in Oberschweinbach gegen 21.40 Uhr mit ihrem Fiat auf das Heck eines geparkten Mazdas auf. Sie war gerade dabei, vor ihrem Wohnanwesen zu parken. Ein aufmerksamer Zeuge, der den Unfall bemerkte, verständigte die Polizei und verhinderte, dass die Frau weiterfuhr. Der auch hier vorliegende Verstoß gegen die Ausgangssperre dürfte das geringere Problem der Unfallfahrerin sein. Denn sie wird neben dem Führerscheinentzug noch eine empfindliche Geldstrafe erhalten. Der Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen wird von der Polizei auf etwa 2.000 Euro geschätzt
pi