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Fürstenfeldbruck – Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erinnert alle Sport- und Schützenvereine daran, dass die Frist zur Abgabe der Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale am Montag, 1. März, abläuft. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Beim Postversand ist für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Die Unterlagen können auch direkt vor Ort in den Briefkasten des Landratsamtes eingeworfen werden. In Ausnahmefällen kann die Abgabe nach telefonischer Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter erfolgen. Da fehlende Unterlagen nach dem 1. März nicht mehr nachgereicht werden können, sollten die Anträge so zeitig wie möglich beim Landratsamt, Referat 33, eingehen. Fragen können auch telefonisch unter 08141 519-373 geklärt werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.lra-ffb.de/landkreis-politik/freizeit/sport-und-vereinswesen/vereinspauschale zu finden.
red