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Ab 1. Juli kann in Maisach wieder geplanscht werden

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Hier darf wieder gespielt, getobt und geplantscht werden: Ab 1. Juli im Freibad Maisach © Gemeinde Maisach

Maisach - Am 1. Juli öffnet das Maisacher Freibad seine Pforte! Verzögert hat sich die Öffnung des Maisacher Freibades, weil kurzfristig ein technischer Defekt behoben und wegen der Corona-Schutzmaßnahmen eine besondere Software für das Kassensystem angeschafft werden musste.

Folgende Regelungen und Maßnahmen wurden zum Gesundheitsschutz getroffen.

Zeitfenster

Da wegen der Abstandsregelung die Besucherzahl beschränkt ist, können sich nur 200 Personen gleichzeitig auf dem Badgelände aufhalten. Um möglichst vielen Gästen einen Besuch zu ermöglichen, ist der Aufenthalt auf zwei Zeitfenster, von 10 bis 14 Uhr und von 15.30 bis 19.30 Uhr, aufgeteilt.

Eintrittskarten

Der Eintritt zum Freibad ist ausschließlich über ein Online-Ticket möglich, das über www.maisach.de/Freibad zu erwerben ist. Das Online-Portal kann wegen der Umstellung der Mehrwertsteuer erst am 1. Juli um 8.00 Uhr geöffnet werden. Ab diesem Zeitpunkt ist die Buchung maximal eine Woche im Voraus möglich. Für alle Personen ab sechs Jahren beträgt der Eintrittspreis 4 Euro pro Zeitfenster. Kinder unter sechs Jahren sind frei. Saisonkarten und ermäßigte Karten werden in diesem Jahr nicht angeboten.. Das Ticket kann entweder ausgedruckt oder per QR-Code mit dem Smartphone am Eintrittsleser beim Drehkreuz eingescannt werden. Badegäste, die über keinen Internetanschluss verfügen, können die Eintrittskarten auch im Rathaus (Verbindungsbau, Zimmer E.10) zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.30 bis 18 Uhr) erwerben. Die Bezahlung ist ausschließlich durch Bankeinzug möglich. Hierfür werden zwingend die Bankdaten benötigt. Ein Umtausch oder eine Rückgabe der erworbenen Zeittickets ist nicht möglich.

Zutritt

Falls die begrenzten Eintrittskarten für das gewünschte Zeitfenster ausverkauft sind, ist kein Zutritt mehr in das Bad möglich. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen ins Bad. Personen mit einer bekannten Infektion durch das Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Das gilt auch für Personen mit Verdachtsanzeichen.

Beschränkungen/Regelungen

Die Umkleide- und Duschräume bleiben zunächst geschlossen. Die Kaltduschen bei den Becken sind in Betrieb. Die Toiletten sind ausschließlich in der Sanitärcontaineranlage nutzbar. Zur Einhaltung des Abstandes wurden im Becken Schwimmleinen eingezogen, so dass in zwei geteilten Bereichen mit dem vorgesehenen Abstand jeweils im Kreis geschwommen werden kann. Das Kinderbecken bleibt vorerst gesperrt, da hier die derzeit geltenden Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können. Die Rutsche ist ebenfalls geschlossen. Die Spielplätze sind offen. Hier sind die Eltern in Sachen Mindestabstand aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Eltern bitten wir, die Verantwortung und Aufsichtspflichten für ihre Kinder ernst zu nehmen. Die Bewirtschaftung des Kiosks ist ausschließlich im Mitnahme-Betrieb möglich. Die Freibadbesucher können ihre Waren beim Kioskbetreiber erwerben und dann an ihrem Liegeplatz verzehren. Bei Ablauf des Zeitfensters wird das Freibad geschlossen. Die Besucher werden gebeten, das Freibad zügig zu verlassen, da dann eine Desinfektionsreinigung der Anlagen erfolgt. Das Verlassen des Geländes ist ausschließlich über den Ausgang beim Parkplatz möglich. Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde Maisach, insbesondere bei einer eventuell auftretenden COVID-19-Erkrankung, sind ausgeschlossen. Die Sachlage wird laufend beobachtet und neu bewerten, so dass der Badebetrieb gegebenenfalls angepasst werden kann.

Hygieneregeln

Viren, wie die Grippe- und Corona-Viren, sind nach derzeitigem Wissensstand nicht über das Badewasser übertragbar. Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene. Duschen Sie bitte vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich. Seitens des Freibads werden aus Vorsorgegründen die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verstärkt.

Schutzmaßnahmen

- Hände desinfizieren vor Betreten des Bades. Handdesinfektionsgerät steht im Eingangsbereich bereit.- Mund-Nasen-Bedeckung im Eingangsbereich, in der Sanitäranlage und beim Kiosk für Personen ab sechs Jahren ist Pflicht.- Sanitärbereiche dürfen nur von maximal einer Person betreten werden.- Zugangsbeschränkungen im Schwimmbecken -Hinweise des Personals sind zu beachten.- Einhaltung von Abstandsregeln.- Betreten des Beckenumgang nur unmittelbar vor dem Schwimmen.- Verlassen des Schwimmbeckenbereichs nach dem Schwimmen und Menschenansammlungen vermeiden.Für die Beschränkungen und Regeln in dieser außergewöhnlichen Zeit wird Verständnis gebeten.red

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