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EuGH urteilt: Millionen Autofinanzierungs- und Leasingverträge rechtswidrig - So können Sie alle bislang bezahlten Darlehens- oder Leasingraten zurückfordern

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Frau im Auto PantherMedia D47703058
Nutzen auch Sie Ihr Widerrufsrecht mit Wawra und Gaibler! © panthermedia

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Mercedes-Benz Bank GmbH Im Oktober 2022 zur Lösung vom Darlehensvertrag mit der Folge, dass die Klagepartei gegen Rückgabe des Fahrzeugs keine weiteren Darlehensraten bezahlen muss.

Hintergrund des Urteils ist, dass der Europäische Gerichtshof am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsinformationen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärte. Diese befinden sich in fast allen Autokredit- und Leasingverträgen. Folglich besteht die Möglichkeit, solche Verträge noch Jahre nach dem Abschluss erfolgreich zu widerrufen.

Dr. Gaibler, Mitinhaber der Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler, führt dazu aus: „Bis zu 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge sind betroffen. Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt.“

Dominik Wawra, weiterer Inhaber der Kanzlei Wawra & Gaibler, erklärt: „Lassen Sie nicht zu, dass Banken, die sich nicht an Gesetze halten, davon profitieren. Machen auch Sie Ansprüche gegen Ihre Kredit- und Leasingbank geltend.“

Bei den folgenden Banken sind Widerrufe möglich:

Autobesitzer, die ihre Ansprüche nicht prüfen lassen, verschenken Geld. Nutzen auch Sie Ihren Widerrufsjoker noch heute!

Die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler ist auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitzern spezialisiert. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden daher, über unsere Internetplattform www.anwalt-verbraucherschutz.de unter der Rubrik „Widerruf Autokredit/Leasingvertrag“ bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung benötigen wir nur wenige Dokumente: Kauf-/Finanzierungsvertrag, Fahrzeugschein, den aktuellen Kilometerstand sowie (falls vorhanden) die Daten der Rechtsschutzversicherung. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller oder die finanzierende Bank/Leasinggesellschaft notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz der Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt in der Regel die Kosten. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Dies geschieht, bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden. „Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen.“, sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.

Auch am Wochenende für Sie da

Damit wir uns schnell um Ihren Fall kümmern können, ist die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter 0821 508 788 96 erreichbar – oder per

E-Mail: kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de.

Weitere Infos im Internet

www.anwalt-verbraucherschutz.de

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