2017 erweiterte das Landratsamt Ostallgäu schließlich die Richtlinien zur „ Förderung niedrigschwelliger Entlastungs- und Betreuungsangebote sowie ambulanter und teilstationärer Pflege- und Pflegeberatungsdienste“, abgekürzt FEBP. Zunächst waren dafür bis zu 90.000 Euro jährlich vorgesehen.
Mit „niederschwelligen Entlastungsangeboten“ sind unter anderem Nachbarschaftshilfen oder Essen auf Rädern gemeint, die kleine Hilfestellungen vor Ort bieten. „Niederschwellige Betreuungsangebote“ bieten unter anderem Sozialstationen an. Ambulante oder teilstationäre Tagespflegen ermöglichen, dass Senioren in ihrer gewohnten Wohnumgebung bleiben können. Verschiedene Pflegeberatungsdienste und Fachstellen beraten und unterstützen pflegende Angehörige.
Neben finanzieller Förderung geht es auch um ideelle Förderung in Qualitätszirkeln und unter anderem im Netzwerk Pflege Ostallgäu. Als Grundlage für weitere Handlungsbedarfe und als Reaktion auf sich ändernde Strukturen wie den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel in Pflegeberufen ließ der Landkreis 2020 den Pflegebedarf ermitteln, unter anderem mit dem Ergebnis, die Wertschätzung für pflegende Angehörige und für Ehrenamtliche zu verbessern. Auch wurde die Fördersumme auf 120.000 Euro erhöht, um die zusätzlichen Aufgaben zu unterstützen.
Gerhard Stadler, Demenzbeauftragter im Landratsamt, bestätigte nun, dass die Angebote und Förderbeträge kontinuierlich steigen. So unterstützte der Landkreis 2020 insgesamt 20 Angebote von 13 verschiedenen Trägern. Für 2021 hatten 18 Träger für 27 Angebote eine Förderung beantragt. Dabei handelte es sich um neun ambulante Pflegedienste, vier teilstationäre Einrichtungen, zwölf niedrigschwellige Dienste sowie zwei unabhängige Beratungsstellen. Insgesamt beantragten sie Fördermittel von 129.000 Euro, die aber durch einen einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses des Kreistags auf die vereinbarten 120.000 Euro begrenzt wurden.
Dass die betroffenen Senioren und Einrichtungen die Möglichkeiten für niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote gut aufnehmen, zeigen auch die vorliegenden Förderanträge von 21 Einrichtungen für 28 Maßnahmen für das Jahr 2023. Aus anderen Landkreisen kamen auch interessierte Nachfragen über das Ostallgäuer Förderprogramm. Obwohl die Fördermittel aus FEBP freiwillige Leistungen des Landkreises sind, dachte Landrätin Maria Rita Zinnecker (CSU) während der Sozialausschusssitzung laut darüber nach, ob eine Erhöhung der Fördermittel bei den nächsten Haushaltsverhandlungen notwendig sei.
Wolfgang Krusche