Der Bund will es so: um die „Energiewende“ voran zu treiben, soll Bayern 1,8 Prozent seiner Fläche für Windkraftanlagen bereit stellen. Erst Ende 2022 hatte die Staatsregierung die sogenannte 10-H-Regel gelockert. Diese sieht vor, dass der Mindestabstand eines Windrads von der nächsten Wohnbebauung das Zehnfache seiner Höhe betragen muss und hatte dazu geführt, dass in Bayern bislang kaum Windräder gebaut werden. Nun wurde der Abstand der Windräder zur Wohnbebauung etwa in Wäldern, nahe an Gewerbegebieten, an Autobahnen oder an Bahntrassen auf 1000 Meter reduziert.
Das hat unter anderem zur Folge, das der Regionale Planungsverband Allgäu (RPV) mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windenergie festlegen muss, weshalb die vor fast zehn Jahren festgesetzten Ausschlussgebiete überarbeitet und neue Suchräume eingegrenzt werden müssen. Dies ist der erste Schritt bei der Suche nach Flächen, die als sogenannte Vorranggebiete für neue Windräder festgelegt werden können.
Im Gebiet der Stadt gibt es allerdings keine geeigneten Flächen, wie der Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie in einer Stellungnahme an den Stadtrat betont. Vielmehr empfiehlt das Gremium, sich an Windparks benachbarter Kommunen zu beteiligen, „um die Energieversorgung mit Wind für die Stadt Füssen in Zukunft gewährleisten zu können“.
Ferner schlägt der Beirat dem Kommunalparlament vor, beim RPV nach Vorranggebieten für Solarparks zu fragen. „Solarparks könnten die fehlenden Windkraftanlagen zur Gewinnung von Ökostrom kompensieren und mögliche Standorte sind daher proaktiv zu suchen“, heißt es dazu wörtlich.