Die gesetzlich geforderte Ausrückzeit von fünf Minuten sowie die Hilfsfrist von zehn Minuten können die Brandbekämpfer einhalten, erklärte der Kommandant.
Bei Bränden und Personenrettungen sind die Einsätze kostenlos. Kostenpflichtig sind die Einsätze bei Hilfeleistungen beispielsweise wenn die Einsatzkräfte Keller auspumpen oder bei vorsätzlicher oder mutwilliger Alarmierung. „Die Feuerwehr ist eine gemeindliche Einrichtung – kein Verein. Es gibt aber einen Förderverein, der die Feuerwehr bei der Beschaffung von Ausrüstung unterstützt“, erklärte der Kommandant.
Die aktiven Feuerwehrmänner wählen diesen für sechs Jahre. Anschließend müssen die Marktgemeinderäte den Kommandanten noch bestätigen. Vorstand des Fördervereins ist Armin Schwarz. Der Kommandant stellte sich im Anschluss noch den Fragen der Markträte, ehe er den Nesselwanger Arbeitgebern für die problemlose Freistellung der drei Frauen und der 107 Männer für Einsätze während der Arbeitszeit dankte.
Keine Selbstverständlichkeit
Abschließend sprach auch Bürgermeister Pirmin Joas (CSU) Schmid seinen Dank für die Ausführungen und Erklärungen aus und wünschte den ehrenamtlich tätigen Brandbekämpfern eine allzeit gute Heimkehr von den Einsätzen. „Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass jemand für andere sein Leben und seine Gesundheit auf’s Spiel setzt“, sagte der Rathauschef.