Zweifel an Echtheit
Dabei zeigte der Fahrer neben seinem Ankunftsnachweis ein Lichtbild seines georgischen Führerscheins. Bei näherer Begutachtung des Bildes entstanden bei den Polizisten jedoch erhebliche Zweifel an der Echtheit des Dokuments. Eine andere Fahrerlaubnis konnte der Georgier nicht vorweisen.
Ein Abgleich seiner Daten mit dem polizeilichen Datenbestand erbrachte schließlich noch einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Aufenthaltsermittlungen der Ausländerbehörde Stuttgart. Weil der Mann die zur Abwendung der Haftstrafe erforderlichen 577 Euro nicht hatte, wurde er in die JVA Kempten gebracht. Dort muss er nun 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Inwiefern der Diebstahl in Neu-Ulm den beiden Herrn auch noch zugeordnet werden kann, werden weitergehende Ermittlungen zeigen. Den Georgier erwarten nun neben seiner vorübergehenden Haft Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des räumlichen Verstoßes – er hätte den Bereich seiner Asylunterkunft nämlich nicht ohne Antrag verlassen dürfen.
Mit Marihuana
Und noch einen Fall meldet die Grenzpolizei Pfronten. Ebenfalls am Samstag wurden zwei Männer auf der A7 bei Füssen kontrolliert, wobei der Beifahrer sich ohne gültigen Reisepass und ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhielt. Bei der Durchsuchung des 34-Jährigen fanden die Beamten außerdem auch noch eine geringe Menge Marihuana.
Da der Mann in der Vergangenheit bereits durch ähnliche Fälle polizeilich in Erscheinung getreten war, ordnete die Staatsanwaltschaft Kempten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro an. Der 34-Jährige wird wegen illegalem Aufenthalt und dem Besitz von Betäubungsmitteln angezeigt. Der 51-jährige Fahrer des Fahrzeuges wurde als Gehilfe zum illegalen Aufenthalt ebenfalls angezeigt. kb