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Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer des Festspielhauses

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Der ehemalige Geschäftsführer des Füssener Festspielhauses ist im Zusammenhang mit der Insolvenz des Veranstaltungshauses 2016 am Montag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. © Archiv/Knoll

Augsburg/Füssen – Die Insolvenz des Festspielhauses im Jahr 2016 hat ein juristisches Nachspiel für den ehemaligen Geschäftsführer des Veranstaltungshauses. Der 72-Jährige ist am Montag vor dem Amtsgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Das gab die Pressestelle des Amtsgerichts Augsburg auf Nachfrage des Kreisbote bekannt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im Juli 2016 hatte die Musiktheater Füssen Besitz GmbH & Co. KG einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Kempten-Insolvenzgericht gestellt. Nach 2004 und 2007 ging das Veranstaltungshaus damit bereits zum dritten Mal in Konkurs. Doch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Augsburg, die seit September 2016 wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelte, hätte der Geschäftsführer schon viel früher Insolvenz anmelden müssen.

 Bereits im September 2014 sei das Veranstaltungshaus zahlungsunfähig gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts. Obwohl der Geschäftsführer davon gewusst haben soll, soll er weiterhin Waren bestellt und Dienstleistungen in Anspruch genommen und auf diese Weise einen Schaden von 30.000 Euro verursacht haben. 

Da der ehemalige Geschäftsführer außerdem vor und auch nach der Zahlungsunfähigkeit des Veranstaltungshauses mehrfach die entsprechenden Bilanzen für die Gesellschaften nicht aufgestellt haben soll, musste er sich jetzt wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit, Betrug in sechs Fällen, Bankrott in zwei Fällen und Verletzung der Buchführungspflicht in sieben Fällen vor Gericht verantworten.

Nach nur einem Verhandlungstag verurteilte ihn das Amtsgericht dafür zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Verfahren ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

kk

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