Zuletzt habe ein Punkt das Prozedere verzögert, erklärte Bauamtsleiter Armin Angeringer. Und das war die Frage, wie mit dem Lärm, der bei den Vereinsfesten entsteht, umgegangen werde. „Eine Beschränkung wird als notwendig erachtet“, meinte Angeringer mit Verweis auf die Untere Immissionschutzbehörde. Das könnte man etwa regeln, indem man vorschreibt, in welche Richtung die Musiker spielen. Andere Möglichkeiten wären, Betriebszeiten oder die Lautstärke festzulegen. Diese Fragen könne man aber auch noch im Nachgang klären. „Am sinnvollsten ist, wenn der Gutachter mit den Vereinen Kontakt aufnimmt, um eine praxisorientierte Lösung zu finden.“
Ob ein Gutachten bei den wenigen Festen, die dort stattfinden, denn wirklich notwendig ist, fragte sich jedoch Dr. Martin Metzger (BfF). „Das werden wir prüfen“, versprach Eichstetter. Im Nachgang der Sitzung habe ein Gespräch mit dem Landratsamt ergeben, dass die Behörde kein Lärmschutzgutachten für das Strandbad fordert, es aber empfiehlt. „Somit benötigen wir kein Lärmschutzgutachten und können uns die Kosten dafür sparen!“, so der Bürgermeister.
Das Gremium sollte genau darüber nachdenken, wer an der fünfjährigen Verzögerung schuld sei, so Magnus Peresson (UBL) in der Sitzung. Das sei weder der Stadtrat noch Eichstetters Vorgänger gewesen. Namen wollte er aber nicht nennen.