Denn schnell wurde seinerzeit eine Streife der Füssener Polizei auf die fünf Jugendlichen im Alter von 17 und 18 Jahren aufmerksam und zeigte die Clique wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes an (der Kreisbote berichtete). „Im Freistaat Bayern galten wegen der Corona-Pandemie Kontaktbeschränkungen“, erläuterte Landratsamt-Sprecher Schäling die damalige Rechtslage. „Die Inzidenz lag im Landkreis Ostallgäu seinerzeit über 50.“
Lediglich das Treffen zweier Haushalte mit maximal fünf Personen sei daher erlaubt gewesen – auch bei sogenanntem kontaktfreien Sport im Freien. „Tischtennis-Rundlauf mit fünf Personen aus fünf verschiedenen Hausständen war demnach nicht zulässig“, betonte Schäling. „Daran haben sich die fünf Jugendlichen nicht gehalten.“
Tatsächlich flatterten den fünf Freunden zuerst Ordnungswidrigkeitsanzeigen ins Haus, dann kürzlich die Bußgeldbescheide des Landratsamtes. Demnach sollten alle fünf Freunde zunächst 250 Euro zahlen. In mindestens einem Bescheid, über den die BILD-Zeitung am Montag berichtete, soll es heißen: „Bei Tischtennis-Rundlauf mit fünf Personen ist es nicht möglich, kontaktfrei zu spielen.“ Ferner hätten die fünf Freunde den vorgeschriebenen Mindestabstand von eineinhalb Metern beim Spielen nicht eingehalten.
Negativ getestet
Gegenüber der BILD widerspricht einer der Betroffen, Luis K., diesem Vorwurf: „Wir haben beim Spielen auf den Abstand geachtet, waren negativ getestet“, wird er dort zitiert. Trotz winterlicher Temperaturen habe er sich bewusst im Freien mit seinen Kumpels verabredet. Dass kontaktloser Sport an der frischen Luft verboten war, sei ihnen nicht bewusst gewesen. „Niemals wollte ich während einer gefährlichen Pandemie meine eigene Gesundheit oder die anderer Personen gefährden.“
Das Landratsamt in Marktoberdorf kommt jedoch zu einer anderen Bewertung: „Wir gehen in den Fällen, in denen eine Anzeige durch die erfahrenen Kollegen der Polizeidienststellen erfolgt, davon aus, dass diese aufgrund der angetroffenen Umstände begründet war“, erläuterte Schäling.
Dennoch habe das Landratsamt das Bußgeld in vier Fällen von 250 auf 175 Euro reduziert. „Das für den angezeigten Verstoß zu verhängende Bußgeld liegt bei 250 Euro und wurde nach Anhörung der Beteiligten unter Berücksichtigung der Einzelfälle in vier Fällen auf 175 Euro festgesetzt“, so der Pressesprecher gegenüber unserer Zeitung. Vier der Jungs hätten sich einsichtig gezeigt, was die Kreisverwaltung zu ihren Gunsten ausgelegt habe. Obendrauf kommen aber noch rund 28 Euro für Gebühren und Auslagen.
Einspruch eingelegt
Zumindest einer der vier muss seine Meinung inzwischen jedoch wieder geändert haben. „Zwei der Jugendlichen haben Einspruch eingelegt“, teilte Schäling mit. Im Fall der drei anderen gehe er davon aus, dass das Bußgeld fristgerecht bis Anfang kommenden Jahres bezahlt wird.