Hoffnung für Hopfen

Füssen – Deutete noch kurz vor Weihnachten einiges darauf hin, dass das Strandbad in Hopfen diesen Sommer geschlossen bleibt, dürfen die Hopfener mittlerweile wieder hoffen: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Bürgerbegehren gegen den Neubau des Strandbads nicht zulässig ist.
Seit 2011 basteln Bauverwaltung und Stadtrat an dem Bebauungsplan (B-Plan) für den Bereich südlich der Uferstraße. Dieser soll das Bauen am Seeufer und der Promenade verhindern und den Bereich somit langfristig für den Tourismus sichern. Lediglich ein Ersatz des maroden Strandbad-Gebäudes ist vorgesehen.
Am Dienstag, 29. Januar, könnte der Stadtrat endlich den Satzungsbeschluss für den B-Plan fassen und damit den Neubau des Strandbad-Gebäudes möglich machen. Denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag entschieden, dass die Ablehnung eines Bürgerbegehrens gegen den Neubau durch den Stadtrat rechtens war. Die Richter des 4. Senats wiesen eine Beschwerde der Neubaugegner um Harald Vauk gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg zurück. Die Entscheidung vom Freitag kann nicht angefochten werden.
Die Augsburger Kammer hatte im November nach einer Klage der Neubau-Gegner geurteilt, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat im Oktober korrekt war, da die Neubau-Gegner mit ihrer Fragestellung für das Bürgerbegehren zu stark in die Planungshoheit der Stadt eingreife (der Kreisbote berichtete mehrfach). Im Dezember hatte der VGH zunächst entschieden, dass der Stadtrat vorläufig keinen Satzungsbeschluss für den B-Plan fassen darf, bis der 4. Senat über die Beschwerde entschieden hat.
Daraufhin hatte Fritz Schweiger, Investor für das neue Strandbad-Gebäude, gegenüber unserer Zeitung erhebliche Zweifel geäußert, ob der Neubau aufgrund der Verzögerungen heuer überhaupt noch rechtzeitig zur Sommersaison gebaut und das Bad geöffnet werden könne.
Die Zeit drängt
Am Montag äußerte sich sein Prokurist Daniel Lenzenhuber nun wieder etwas optimistischer. „Wir sind jetzt am Prüfen, ob wir es noch hinkriegen können, falls wir die Baugenehmigung erlangen“, so Lenzenhuber. Derzeit gebe es aber keine Gewähr, ob das Bad heuer seine Tore öffnet. Um wenigstens den Trakt mit Kiosk, Umkleiden, Toiletten und Duschen bauen zu können, müsse spätestens Mitte Februar das bestehende Gebäude abgerissen und im März mit dem Neubau begonnen werden. Dazu kommen noch Ausschreibungsfristen. Das werde zeitlich alles sehr eng. Aber: „Wir werden unser Möglichstes tun, dass das Bad in diesem Jahr doch noch geöffnet wird!“
Hoffnung bei Iacob
Dabei kann der Investor mit der Unterstützung von Bürgermeister Paul Iacob (SPD) rechnen. Dieser kündigte im Gespräch mit dem Kreisbote an, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit der Stadtrat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag den Satzungsbeschluss fassen kann. „Damit könnten wir erreichen, dass die Maßnahme noch zeitnah durchgeführt werden kann“, erläuterte er. „Dem steht nach dem Urteil vom Freitag keine Barriere mehr im Weg.“
Noch in dieser Woche wolle er den Stadträten eine geänderte Tagesordnung und die nötigen Unterlagen zukommen lassen. „Wir gehen davon aus, dass wir die Satzung beschließen können.“ Von einer anschließenden zeitnahen Baugenehmigung durch das Landratsamt gehe er aus.
Harald Vauk, der zusammen mit einer Handvoll Anwohner des Strandbads das Bürgerbegehren gegen die Neubau-Pläne angestoßen und organisiert hatte, kündigte unterdessen ein zweites Bürgerbegehren an. Mit etwa 1500 seien genügend Unterschriften für einen zweiten Anlauf gesammelt worden. Er bittet darum, noch im Umlauf befindliche Unterschriftenlisten an ihn zurückzuschicken. Geht es nach Vauk, soll der anschließende Bürgerentscheid zusammen mit der Europawahl am 26. Mai stattfinden, um Kosten zu sparen.
Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der Stadtrat im Februar die Rechtmäßigkeit des neuerlichen Bürgerbegehrens anerkenne. „Wir hoffen jedoch, dass der Stadtrat dem Willen von über 2000 Füssener Bürgern statt gibt, die ungeachtet der juristischen Fallstricke ihren Willen bekundeten, dass das Strandbad wesentlich kleiner gebaut wird, als Fritz Schweiger dieses plant und daher das Gelände vom Strandbad aus dem Bebauungsplan herausnimmt“, so Vauk weiter. Dann könnte der Investor auf seine Kosten einen sogenannten Vorhaben bezogenen Bebauungsplan einreichen und der B-Plan schnell verabschiedet werden.
Allerdings hat der 4. Senat in seiner Urteilsbegründung vom Freitag bereits anklingen lassen, dass auch das neuerliche Bürgerbegehren vor Gericht kaum Bestand haben wird. „Im Übrigen wären insoweit, da es wiederum um eine abschließende planungsrechtliche Festlegung ginge, wohl dieselben rechtlichen Einwände zu erheben wie gegenüber der bisherigen Formulierung des Bürgerbegehrens“, schreiben die Richter.
Geld für Rückzieher?
Zuvor hatte Vauk in einer seiner Rundschreiben in der vergangenen Woche angekündigt, gemeinsam mit einigen Mitstreitern solange die Toiletten des Bades putzen und den Müll aufsammeln zu wollen, bis die Gerichte entschieden hätten. Eine Ankündigung, die bei Daniel Lenzenhuber Kopfschütteln hervorruft. „Wir werden Herrn Vauk die Flächen nicht überlassen.“ Das Areal des Strandbads mit Parkplatz befinde sich schließlich in Privatbesitz, den Fritz Schweiger für die kommenden 50 Jahre gepachtet habe. Da könne ein völlig Unbeteiligter nicht einfach vortreten und sagen, dass er das betreiben wird. „Herr Vauk lehnt sich da ziemlich weit aus dem Fenster.“
Darüber hinaus behauptet Vauk in seiner E-Mail, dass ihm ein anonymer Anrufer im Namen der Erbengemeinschaft insgesamt 20.000 Euro geboten habe, wenn er und seine Mitstreiter das Bürgerbegehren und die Klage zurückziehen. „Er hat mir noch ein paar gutgemeinte Warnungen mit auf den Weg gegeben und mich darauf hingewiesen, dass ich nur Bürgermeister werden würde, wenn ich mich für die Interessen der Hopfener und Füssener Bürger einsetze“, schreibt Vauk. Dazu könne er nichts sagen, meinte Lenzenhuber. „Das ist uns nicht bekannt.“
Matthias Matz/Katharina Knoll