Neue Einreise-Regeln nach Österreich gelten auch für den kleinen Grenzverkehr

Verschärfte Corona-Regeln gelten seit diesem Montag für die Einreise nach Österreich. Auch der kleine Grenzverkehr zwischen Bayern und Tirol ist davon betroffen
Wer ab sofort in die Alpenrepublik reisen möchte, muss nicht nur geimpft oder genesen sein, sondern zusätzlich einen PCR-Test machen oder gebooster sein. Das gilt auch für Personen, die nur schnell zum Einkaufen, Tanken, Wandern oder Skifahren über die Grenze fahren möchten. Denn: „Die 24-Stunden-Regel gibt es nicht mehr“, sagt eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Tirol gegenüber dem Kreisbote. Auch Österreicher, die beispielsweise zum Shoppen ins Brenner-Outlet fahren, müssen sich daran halten.
Ausnahmen für Schüler, Studenten, Berufspendler und den Besuch des Lebenspartners
Wer weder einen PCR-Test noch eine Booster-Nachweis hat, muss jetzt vor dem Grenzübertritt ein Einreiseformular ausfüllen und anschließend zehn Tage in Quarantäne. Diese können sie durch einen PCR-Test aber gleich wieder beenden. Wer nicht geimpft ist und keinen 2G-Nachweis hat, kann sich nach frühestens fünf Tagen freitesten. Kinder unter 12 Jahren sind von beidem befreit. Ausnahmen gibt es auch für Schüler, Studenten, Berufspendler und Menschen, die regelmäßig ihren Lebenspartner besuchen. Für diese besteht weiterhin die 3G-Regel, so die Sprecherin.
Die Einhaltung der Regeln werde die Polizei an der Grenze überprüfen. „Es werden verstärkt Kontrollen kommen.“ Wann genau, ist noch unklar. „Die Organisation läuft noch.“ Stichproben gebe es aber schon jetzt.