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Polizei und Verkehrsüberwachung kontrollieren ab Montag verstärkt Radler in Füssen

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Wenn Fahrradfahrer zwischen 10 Uhr und 18 Uhr in der Fußgängerzone unterwegs sind, gilt: Das Fahrrad abstellen oder schieben und zu Fuß weitergehen. © Archiv

Füssen – Fahrradfahrer, die rasant durch die Fußgängerzone düsen oder Fußgänger auf dem Gehweg bedrängen: Zu solchen Szenarien kommt es immer wieder in der Lechstadt. Deshalb will die Polizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung künftig verstärkt Radler ins Visier nehmen.

So wollen sie ab Montag, 26. August, bis Freitag, 6. September, Radler darauf aufmerksam machen, was sie dürfen und was nicht.

Wenn Polizisten in der Füssener Fußgängerzone Streife laufen, komme es nahezu täglich vor, dass sie Radler in der Fußgängerzone erwischen. „Leider sind wir anhand der Uniform schon von weitem zu erkennen, viele steigen dann ab“, weiß Polizist Thomas Meiler. Dennoch werden die Uneinsichtigen zur Kasse gebeten - zehn Euro werden bei dem Vergehen fällig. Und die ziehen sich durch alle Bevölkerungsschichten - vom Jugendlichen, über den Gast bis hin zur älteren Dame oder zum gut situierten Herren. Dabei habe vor allem die Kommunale Verkehrsüberwachung die Erfahrung gemacht, dass es sich zumeist um Einheimische handelt. 

Für viele Beschwerden sorgen vor allem die Rennfahrer, die durch die Reichenstraße düsen. Nur allzu leicht kann es da zu Unfällen mit Fußgängern kommen. „Das sind Dinge, die wollen wir verhindern“, erklärte Bürgermeister Paul Iacob (SPD) am Dienstag bei einem Pressegespräch im Rathaus. Deshalb soll die Polizei zusammen mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung jetzt deutlich machen, wo Radler fahren dürfen und wo nicht. So gilt beispielsweise in der Fußgängerzone: Nur bis 10 Uhr und am späten Nachmittag ab 18 Uhr dürfen Fahrradfahrer hier durchfahren. Wollen sie aber außerhalb dieser Zeiten die Reichenstraße passieren, müssen sie absteigen und schieben. 

Diese Aufweichung sieht Polizist Meiler allerdings kritisch. Schließlich hätten Geschäfte in der Innenstadt zum Teil bis 20 Uhr geöffnet. Und auch Feiern und Feste locken Besucher am Abend in die Reichenstraße. 

Zu gefährlichen Situationen zwischen Radler und Fußgänger kommt es auch immer wieder an anderen Stellen in der Stadt. „Einige Stimmen sagen, dass von Erwachsenen gerne auf Fußwegen geradelt wird“, meinte Iacob. Dazu zähle beispielsweise die Uferpromenade in Hopfen, wo der Rad- und Wanderweg um den Hopfensee endet. Dort müssen die Radler eigentlich auf die Uferstraße wechseln, worauf indirekt das blaue Gehweg-Schild hinweist. Aber: „Das erkennen viele nicht“, weiß Füssens Tourismusdirektor Stefan Fredlmeier. Deshalb werde Polizei und Kommunale Verkehrsüberwachung künftig auch hier verstärkt kontrollieren – genau wie in der Augsburger Straße am sogenannten Palestrina-Platz, wo sich eine ähnliche Situation ergibt. 

Bei dieser Aktion möchte die Stadt aber nicht „mit harten Methoden durchgreifen“, sondern aufklären, betonte der Rathauschef. Denn: „Wir freuen uns über jeden Radfahrer, der sein Auto stehen lässt.“ Dennoch müssten diese sich an die Fahrverbote auf den Fußwegen und in der Fußgängerzone halten. „Ich gehe davon aus, dass wir auf verständnisvolle Radler treffen werden“, meinte Iacob dazu. Ist das aber nicht der Fall, „müssten wir zu entsprechenden Maßnahmen zurückgreifen.“ 

Auf Verkehrssicherheit achten 

Bei diesen Kontrollen werde die Polizei zudem auf die Verkehrssicherheit der Drahtesel achten. So werde sie beispielsweise überprüfen, ob Licht und Bremsen funktionieren. Ist das nicht der Fall, werden ebenfalls zehn Euro fällig. Und wer während des Radelns telefoniert, muss 25 Euro Strafe zahlen. 

Parallel arbeite die Stadt zudem daran, das Radfahren sicherer und attraktiver zu machen, so der Rathauschef. „Mehr Radwege sind das langfristige Ziel.“ So könnte beispielsweise künftig die Augustenstraße ab dem Kino in Richtung Schulen für den Autoverkehr gesperrt werden. Aber: „Das braucht eine gewisse Reifezeit.“ 

Weiter ist die Stadtverwaltung beim Lechuferweg. Da das ein „unheimlich stark frequentierter Wanderweg ist“, so Iacob, soll er künftig in einen Geh- und einen Radweg aufgeteilt (der Kreisbote berichtete) und qualitativ und naturnah gestaltet werden. Dann könnten Radler ungestört vom Lechfall bis zum Festspielhaus radeln. „Das wäre eine tolle Sache. Da sind wir am Arbeiten."

Worauf Fahrradfahrer achten müssen:

• Wenn Fußgängerzonen oder Fuß- bzw. Gehwege nicht durch ein Schild für Radfahrende freigegeben sind, sind sie ausschließlich dem Fußverkehr vorbehalten. • 15 Euro müssen Fahrradfahrer zahlen, wenn sie in einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem Fuß/Gehweg unterwegs sind. Behindern sie dabei andere, sind es 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radler mit 30 Euro zur Kasse gebeten. 

• Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radfahren erlaubt. Wenn Fahrradfahrer sich für den freigegebenen Gehweg entscheidet, müssen sie allerdings mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies gilt auch für freigegebene Fußgängerzonen. Das Bußgeld bei Missachtung dieser Regel beträgt 15 Euro. 

• Fahrradfahrer müssen sich gemeinsame Geh- und Radwegen mit dem Fußverkehr teilen, auf diesen Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen. Wenn sie das allerdings nicht tun, werden sie mit 15 Euro zur Kasse gebeten.

kk

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