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Klage gegen Frauenparkplätze wegen Diskriminierung: In Füssen bleibt‘s beim Alten

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Einer der Frauenparkplätze in der Sparkassen-Tiefgarage am Kaiser-Max-Platz. Eine Änderung der Beschilderung soll es bis auf weiteres nicht geben, teilt der Betreiber APCOA mit. © Matthias Matz

Füssen – Sie sind ein unter­schwellig brodelnder Dauerbrenner: Frauenparkplätze. Manch einer hält sie für diskriminierend, werden doch Frauen und Männer ungleich behandelt.

Ein Verfahren vor dem Münchener Verwaltungsgericht, in dem ein Mann die Stadt Eichstätt der Diskriminierung von Frauen (und auch Männern) wegen ausgewiesener Frauenparkplätze beschuldigte, endete vergangene Woche mit einer Einigung: Eichstätt wird die Ausschilderung ändern. Steht das jetzt auch bei den Frauen­parkplätzen auf den Füssener Parkplätzen an? 

„Frauenparkplätze diskriminieren Männer und Frauen.“ Auf diesen Standpunkt stellte sich der die Stadt Eichstätt verklagende Rheinländer. Ihn irritierten dort öffentliche Parkplätze, die mit dem Zusatz „Nur für Frauen“ gekennzeichnet waren. Männer würden dabei in ihrer Handlungsfreiheit gehindert, Frauen werde Schwäche und ein besonderes Schutzbedürfnis unterstellt. 

Die Stadt Eichstätt sah in den Schildern hingegen nur eine Empfehlung, kein explizites „Männerparkverbot“. Kläger und Beklagte einigten sich: Die Schilder werden so geändert, dass der Empfehlungscharakter deutlich wird. Wie auch immer das lauten mag. Das bedeutet aber nicht, dass Frauenparkplätze im öffentlich Raum rechtswidrig sind. Denn es gibt kein rechtskräftiges Urteil. 

Allerdings äußerte sich der in München vorsitzende Richter Dr. Dietmar Wolff während des Verfahrens deutlich: Die Beschilderung der Stadt sei unzulässig. Auf öffentlichen Verkehrsflächen dürften nur die in der Straßenverkehrsordnung abgebildeten Zeichen verwendet werden. Und die StVO kenne die Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes nicht. Auch wenn der durch diese Parkplätze beabsichtigte Schutz von Frauen ein hier nachvollziehbarer Grund für die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen sei. 

Hätte es ein Urteil gegeben, wäre hier also vielleicht das sensationelle Urteil gesprochen worden: „Frauenparkplätze im öffentlichen Raum sind nicht zulässig.“ 

Acht Frauenparkplätze

 In Füssen gibt es insgesamt acht Frauenparkplätze auf den vom Stuttgarter Unternehmen APCOA für die Füssener Stadtwerke bewirtschafteten Parkplätze (Morisse, Achmühle, Sparkassen-Tiefgarage). Diese acht Stellplätze sind nach Angaben von APCOA mit einem Piktogramm einer Frau auf dem Boden gekennzeichnet. „Zudem sind dort Schilder angebracht, die ebenfalls ein Piktogramm und zusätzlich die Bezeichnung ‚Frauenparkplatz‘ tragen“, erläuterte eine Pressesprecherin von APCOA auf Anfrage des Kreisbote. Diese speziellen und extra ausgewiesenen Parkplätze für das weibliche Geschlecht zählten zum Service- und Sicherheitsgedanken des Unternehmens. 

Wäre es jetzt angebracht, dass APCOA vorsorglich ein „Bitte nach Möglichkeit für Frauen freihalten“-Schild aufstellt, um den „Empfehlungscharakter“ deutlich zu machen und ein Verbot ausdrücklich zu verneinen? 

Nein. „Da der Entscheid des Verwaltungsgerichts München sich ausschließlich auf Parkplätze im öffentlichen Raum bezieht, hat er keinerlei Auswirkungen auf unser Unternehmen“, so die Sprecherin weiter. Daher sei eine Änderung bei den Frauenparkplätzen weder erforderlich noch geplant. 

Keine Nachfrage

Helmut Schauer, Leiter der Füssener Stadtwerke, sieht dies ebenfalls so. „Die Parkplätze sind nicht Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Raums“, erklärte er gegenüber unserer Zeitung. „Wir haben abgeschlossene Parkräume.“ Ohnehin gebe es keine verbindliche Vorschrift, spezielle „Frauenparkplätze“ auszuweisen. 

Gleichwohl finde er es gut, dass in der Sparkassen-Tiefgarage Frauen- und auch spezielle Familienparkplätze angeboten werde. „Das ist zwar keine Verpflichtung, aber das gehört einfach zum Service dazu“, sagte der Leiter der Stadtwerke. „Wir sehen das als Zusatzleistung für unsere Gäste an.“ 

Auf die wenigen noch rein städtisch-öffentlichen Parkplätze, wie etwa in der Inneren Kemptener oder der Luitpoldstraße, hat der Ausgang der Gerichtsverhandlung ebenfalls keine Auswirkungen. Denn dort gibt es keine extra ausgewiesenen Frauenparkplätze, wie Manfred Schweinberg vom städtischen Verkehrsamt auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte. Und was es nicht gibt, muss auch nicht geändert werden. „Es gab auch nie eine Nachfrage nach Frauenparkplätzen“, berichtet er.

Susanne Greiner/Matthias Matz

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