Wartungsarbeiten im Tunnel Oberau: Rechter Fahrstreifen gesperrt und Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert

Oberau - Ein rot gekreuzter Schrägbalken als Dauerlichtzeichen im Tunnel Oberau. Nicht selten wird dieses Signal in einem der beiden Tunnelanlagen in Oberau und Farchant angezeigt. Und nicht selten wird das Signal durch Verkehrsteilnehmer missachtet. Offenbar ist vielen Fahrzeugführern nicht bewusst, dass laut § 37 III StVO ein derart gekennzeichneter Fahrstreifen für den Verkehr gesperrt ist. Eine Tatsache die zu absolut vermeidbaren Verkehrsgefahren führt.
Aktuell werden in Tunnel Oberau durch das staatliche Bauamt Weilheim Wartungsmaßnahmen durchgeführt. Da Arbeiten direkt auf der Fahrbahn ausgeführt werden müssen, ist der rechte Fahrstreifen gesperrt. Die Anlagen im Tunnel weisen auf die Sperrung mit den rot gekreuzten Schrägbalken gemäß der StVO hin. Zudem ist die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert und das allgemeine Gefahrenzeichen 101 leuchtet auf. Um für zusätzliche Sicherheit zu sorgen, wird die Spurwegnahme noch mittels Verkehrsleitanhänger und Pylonen verdeutlicht. Insbesondere durch die Verkehrsleitanhänger sowie die Pylonen wird jedem Verkehrsteilnehmer die Spurwegnahme klar verdeutlicht.
Doch auch ohne diesen Materialeinsatz gilt ein Fahrstreifen bei dem Dauerlichtzeichen der rot gekreuzten Schrägbalken als gesperrt. Dies ist im regulären Tunnelbetrieb auch durchaus häufig der Fall. So muss aus Sicherheitsgründen der rechte Fahrstreifen immer dann gesperrt werden, wenn ein Fahrzeug eine der Pannenbuchten befährt.
Leider ist in diesen Fällen sehr häufig festzustellen, dass sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an die angeordnete Sperrung halten. Dies kann in der Folge in einem Tunnel zu äußerst gefährlichen Situationen führen. Um brandgefährliche Verkehrsunfälle zu vermeiden, sind die angeordneten Beschränkungen wie Geschwindigkeitsreduzierungen und Fahrstreifensperrungen zwingend zu beachten. Wer sich nicht daran hält gefährdet nicht nur sich selbst sondern speziell im Tunnel auch eine Vielzahl anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei appelliert aus diesem Grund an alle Fahrzeugführer, sich mit den gängigen Lichtsignalen vertraut zu machen und diese auch zwingend zu beachten. Ein Verstoß gegen die Anordnung einer Fahrstreifensperrung erhöht nicht nur die Gefahr für Andere, er kostet auch richtig viel Geld. So sind bei einem einfachen Verstoß bereits 90 Euro fällig, einen Punkt gibt es noch oben drauf. Ist zudem noch eine Gefährdung anderer festzustellen, erhöht sich der Bußgeldbetrag auf 200 Euro. Dazu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. kb