„Wichtig ist es,“ so die Landrätin, die Handlungsfähigkeit der Gemeinden vor Ort zu erhalten, Infrastruktureinrichtungen wie etwa für Wasser, Abwasser oder Abfall in Betrieb zu halten und Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger im Notfall zu planen.“ Deshalb hat die Untere Katastrophenschutzbehörde ein Informationsblatt und eine Checkliste an die Gemeinden versandt, um sie zur Vorsorge im Falle eines lang anhaltenden Stromausfalls aufzurufen. „Wir haben alle Gemeinden gebeten, ihre Vorsorgemaßnahmen für einen solchen Fall zu überprüfen“, heißt es aus dem Landratsamt.
Sollte der Strom ausbleiben, sind nicht nur Licht, Heizung, Kühlschränke, Telefon, Internet und Fernsehen betroffen. Auch Zugangssysteme, Bankautomaten und Rechenzentren fallen aus. Die Trinkwasserversorgung, Verkehrsanlagen, Tankstellen und beispielsweise Supermärkte funktionieren nicht mehr. Auch Sicherheitseinrichtungen, Notrufleitungen und der Sprechfunk sind betroffen.
Gemäß den Planungsgrundsätzen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stehen Privatpersonen, Firmen und Einrichtungen im übrigen selbst in der Verantwortung, Vorsorge zu treffen. Städte und Gemeinden sollen den Bürgern Hilfestellung geben. Sie haben in erster Linie ihre eigene Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Deshalb enthält die Checkliste auch Handlungsempfehlungen für die Bürger (siehe Infokasten). Auch die Landrätin appelliert an die Haushalte im Kreis: „Um die Auswirkungen eines langanhaltenden Stromausfalls zu reduzieren, sollte jeder Haushalt vorbereitet sein. Entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe am besten so, dass er einige Tage ohne Hilfe von außen auskommt.“
Gemeinden müssen Vorsorge treffen
Wie sollen sich die Ostallgäuer Gemeinden auf einen Blackout vorbereiten? Laut Landratsamt muss sowohl die Handlungsfähigkeit als auch die Erreichbarkeit für einen Notbetrieb gewährleistet sein. Dazu gehört die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung mit Notstromaggregaten. Die Planung eines Krisenstabs erscheint sinnvoll, sowie die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehren. Außerdem rät die Katastrophenschutzbehörde die Einrichtung eines „Katastrophen-Leuchtturms“, der als Anlaufstelle und für die Betreuung von Bürgern dienen soll, zudem als Erste-Hilfe-Station und als Notruf-Annahmestelle. Turnhallen könnten Orte zum Aufwärmen sein. Genauso sollten Gemeinden Absprachen mit Lebensmittelmärkten zur geordneten Ausgabe von Lebensmitteln treffen, und sich mit örtlichen Ärzten und Apotheken koordinieren. Das Infoschreiben macht jedoch auch klar, eine Rundum-Versorgung für jeden Bürger sei durch die Behörden nicht möglich.