Gericht kippt 2G im Handel
„Der Humbug ist vorbei“ – Erleichterung beim örtlichen Einzelhandel
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Bayern/Marktoberdorf – Corona-Hammer in Bayern: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte vergangenen Mittwoch die 2G-Regel im Einzelhandel. Die Staatskanzlei setzte daraufhin die Zugangsbeschränkung bis auf weiteres komplett aus. Bei den Einzelhändlern der Region macht sich Erleichterung breit.
Bislang durften im Freistaat nur Geimpfte und Genesene Geschäfte betreten. Ausgenommen waren Läden, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Das Gericht gab nun dem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt, die eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beklagte. Manfred Brandt, Vorsitzender des Aktionskreis Marktoberdorf freut sich: „Gut, dass dieser Humbug vorbei ist. Wir Einzelhändler sparen uns jetzt nicht nur einen erheblichen Aufwand, sondern können wieder für alle Kunden da sein.“ Weiterhin gilt im Einzelhandel die FFP2-Maskenpflicht.
kb