Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ gestartet – Kritik der Landwirte

Ostallgäu – Die großen und kleinen Naturschutzverbände sind dabei, die Bienenzüchter und Vogelschützer des Landes sowieso, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und die Verbände für ökologischen Landbau Bioland, Naturland, Biokreis und demeter – sie und viele mehr unterstützen das von der ödp initiierte und mittlerweile im Verbund mit den Grünen getragene Volksbegehren „Rettet die Bienen!“.
Bis zum 13. Februar haben die Bürger Zeit, mit ihrer Unterschrift den Gesetzesentwurf zu unterstützen, dessen prominenter Symbolträger eben die Biene ist. Dabei geht es um viel mehr als „nur“ um das summende Insekt. Die Initiatoren fordern grundsätzlich ein wirksameres Gesetz für den Naturschutz und sagen dem Artensterben den Kampf an. Kritik am Volksbegehren kommt insbesondere aus der Landwirtschaft.
Laut einem Bericht der bayerischen Staatsregierung vom vergangenen Sommer sind hierzulande vier von zehn Vogel- und Insektenarten akut vom Aussterben bedroht. 44 Prozent der hiesigen Brutvögel und 40 Prozent der heimischen Insekten sind bereits ausgestorben oder massiv in ihrem Bestand gefährdet. Insgesamt ist die Zahl der Insekten um rund 75 Prozent zurückgegangen. Es dürfte daher wohl kaum ein Thema geben, das die Menschen mehr aufwühlt als der dramatische Schwund von Flora und Fauna.
Gesetzesänderung per Volksentscheid
Mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ entscheiden die Bürger Bayerns nun darüber, ob der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des „Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit“ in den Landtag eingebracht wird. Sollte denn die Initiative von Erfolg sein... Die Hürde, die es zu nehmen gilt, ist hoch: Vom 31. Januar bis zum 13. Februar, also binnen 14 Tagen, müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern in den Rathäusern für das Volksbegehren eintragen. Zehn Prozent, das sind in ganzen Zahlen fast eine Million Stimmberechtigte.
Landwirte skeptisch
Die Initiatoren des Volksbegehrens können mit viel Unterstützung rechnen, allerdings gibt es auch viele kritische Stimmen. So auch im Ostallgäu und in den angrenzenden Regionen, wo sich vor allem die Landwirte dagegen wehren, als alleinige Verursacher des Artensterbens verunglimpft zu werden. Sie zweifeln an der Wirksamkeit der Forderungen des Volksbegehrens und sprechen von einer „Mogelpackung“, wie es die Ortsobmänner des Bayerischen Bauernverbands der Region Buchloe in einer Mitteilung gegenüber unserer Zeitung tun. Das Volksbegehren beziehe sich nur einseitig auf die Landwirtschaft und mache durch seine vorgesehenen Verbote eine sinnvolle Weide- und Grünlandbewirtschaftung unmöglich. Auch die Forderung nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Anteil des Ökolandbaus würde die Märkte für die Biobauern zerstören. „Wer Biolandwirtschaft möchte, muss einfach Bioprodukte kaufen, statt ein Volksbegehren zu unterschreiben, das einen Ökoanteil am Lebensmittelmarkt vorschreibt, der dann am Ende im Regal liegen bleibt“, bringen es die Landwirte auf den Punkt.

Eingriff in das Eigentumsrecht
Unterstützung erhalten sie von Stefan Pscherer, Geschäftsführer des Landschaftspflegeverbandes. Er attestiert dem Gesetzentwurf handwerkliche Fehler und hält Prozentvorgaben darüber, wie viel Fläche biologisch und wie viel konventionell bewirtschaftet werde als nicht zielführend. Dieser Meinung schloss sich auch der Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV) Alfred Enderle an. Der oberste Anwalt der Allgäuer Bauern verlangt von dem Gesetzentwurf beispielsweise, dass den Bauern keine festen Prozentangaben oder Zahlenwerte vorgegeben werden. Er befürwortet den bisherigen Weg über Agrarumweltprogramme, die auf freiwilliger Basis funktionieren und mit Fördermitteln bezuschusst werden. Den Vorstoß zur Änderung des Naturschutzgesetzes hält Enderle für einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht.
Die Ostallgäuer Kreisbäuerin Karina Fischer steht dem Volksbegehren ebenfalls kritisch gegenüber. Es mache sie traurig, sagt sie gegenüber dem Kreisbote, und es beleidige sie persönlich sowie ihren Berufsstand. „Wir Bäuerinnen leben mit unseren Familien in und vor allem von unserer intakten Natur. Natürlich ist für uns der Erhalt der Artenvielfalt und die Biodiversität enorm wichtig. Ohne Bestäubung keine Frucht. Auf meinem Familienbetrieb wird dies seit Jahren praktiziert.“ So erzählt sie, dass auf ihrem Hof nach Biorichtlinien gearbeitet wird und acht Hektar absolut extensiv bewirtschaftet werden – „einfach nur, weil es uns sehr wichtig ist.“ Und sie ergänzt: „Dafür braucht es kein Mehr an gesetzlichen Vorgaben.“
Historische Chance
Für Karina Fischer wie auch für Imker Michael Weigel sind deshalb alle Bürger in der Pflicht, mit ihrem Verhalten Einfluss auf den Naturschutz zu nehmen. Grundsätzlich beklagt Weigel einen Rückgang der Flächen, auf denen für Bienen geeignete Pflanzen wachsen, etwa auch auf kommunalen Wiesen, in privaten Gärten und auf Randstreifen. Auch Roland Wagner, Sprecher des lokalen Bündnisses Volksbegehren Artenvielfalt im Ostallgäu appelliert an alle Bürger: „Wir müssen uns im Klaren sein, was passiert, wenn das Volksbegehren nicht erfolgreich ist. Ohne einen Erfolg geht das Artensterben uneingeschränkt weiter. Das Ziel muss deswegen ein neues Naturschutzgesetz sein, das mit effektiven Regelungen das Artensterben in Bayern stoppt.“ Er erklärt auch, warum die praxisgerechte Umsetzung und Förder- oder Entschädigungsmaßnahmen nicht im Entwurf stehen. „Dazu sind Beschlüsse des Landtages notwendig. Wir können nur hoffen, dass die Landesregierung den ökologischen Anbau vor allem auf staatlichen Flächen forciert und den betroffenen Landwirten entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt.“

Für eine Veränderung kämpft auch Christian Vavra, Grünen-Stadtrat in Marktoberdorf und Rathauslotse für das Volksbegehren: „Beide Seiten – Natur und Bauern – müssen gewinnen. Landwirte müssen fair bezahlt werden, damit sie sich überhaupt noch um die Natur kümmern können. Das wollen wir mit dem Gesetz erreichen.“ Vavra vergleicht das aktuelle Artensterben mit dem Verschwinden der Dinosaurier und er begrüßt das Volksbegehren als eine historische Chance, die Bienen und die Artenvielfalt in Bayern insgesamt zu retten.
Die Kernforderungen des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen!
Ziel des Volksbegehrens ist es, Regelungen im bayerischen Naturschutzgesetz zu verankern, die die Artenvielfalt retten. Die Kernforderungen: die bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere; die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft; der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben; der massive Ausbau der ökologischen Landwirtschaft; die Umwandlung von zehn Prozent aller Wiesen in Blühwiesen; die pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen; die Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.
Mehr Infos zu den Inhalten des Volksbegehrens finden Sie auf www.volksbegehren-artenvielfalt.de.
von Angelika Hirschberg