Im Freien ist die Personenzahl grundsätzlich nicht mehr begrenzt. Eine Maskenpflicht besteht im Freien nicht.
Beim Zutritt zu Gebäuden, wie der Aussegnungshalle, gilt der 3G-Grundsatz. Das heißt Gebäude dürfen nur von Personen betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Dadurch besteht keine Beschränkung der Personenzahl mehr. In Gebäuden gilt zudem die Maskenpflicht. Es ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Umsetzung dieser Regelungen bietet die Möglichkeit, gerade im sehr sensiblen Bereich von Bestattungen weitere Schritte dahingehend zu unternehmen, die sehr berechtigten Interessen der Angehörigen an einer angemessenen und würdigen Beerdigung zu wahren.
„Der würdevolle Abschied von einem lieben Menschen ist ein wichtiger Schritt zur Trauerbewältigung. Diese Momente sind unwiederbringlich. Ich bin sehr froh, dass es nun diese Erleichterungen gibt,“ so Oberbürgermeister Stefan Bosse.
kb