Um die Meldung durch die Einrichtungen zügig bearbeiten zu können und so das Verfahren für alle Beteiligten zu beschleunigen, bittet das Gesundheitsamt alle betroffenen Einrichtungen darum, das digitale Meldeportal des Gesundheitsministeriums (BayImNa) zu nutzen. Das Portal soll im Laufe der nächsten Tage online gehen. Informationen, auch zum Ersatzformular für eine analoge Meldung, sind auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-ostallgaeu.de zu finden.
Betroffene ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten das Angebot einer ausführlichen Impfberatung. Nach der Meldung durch die Einrichtung bietet das Gesundheitsamt diesen Personen die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken. Auf das Beratungsangebot soll dann die förmliche Anordnung zur Vorlage der entsprechenden Nachweise folgen. Werden diese Nachweise nicht eingereicht, kann neben der Verhängung von Bußgeldern als letzter Schritt auch ein Tätigkeits- und Betretungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Situation in den jeweiligen Einrichtungen dies zulässt.