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Kaufbeuren – Ab morgen, 22. Januar sind die Einschränkungen in Bezug auf touristische Tagesausflüge für die Kaufbeurer aufgehoben. Das teilt die Stadt mit. Auch etwas anderes ändert sich ab morgen: Nachdem das landesweite Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum seine Rechtsgültigkeit verloren hat, hat die Stadt Kaufbeuren eine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Alkoholkonsumverbots auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen erlassen.
Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, galten für die Kaufbeurer Einschränkungen in Bezug auf touristische Tagesausflüge seit dem 15. Januar.
Ab dem 22. Januar sind die Einschränkungen laut einer Allgemeinverfügung aufgehoben, da der Inzidenzwert sieben Tage in Folge unterschritten wurde. Damit dürfen sich die Kaufbeurer wieder über einen Umkreis von 15 Kilometer um die Stadt Kaufbeuren hinaus zu touristischen Tagesausflügen bewegen.
Alkoholkonsumverbot auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen
Wie bereits im Jahr 2020, untersagt die Stadt Kaufbeuren auf den nachfolgend aufgeführten öffentlichen Verkehrsflächen ganztägig den Alkoholkonsum.
In der Altstadt:
Afraberg, Alleeweg, An der Stadtmauer, Am Breiten Bach, Am Graben, Baumgarten, Blasiusberg, Branntweinergässchen, Crescentiaplatz, Colleggässchen, Hafenmarkt, Kaisergässchen, Kaiser-Max-Straße, Kappeneck, Kemptener Tor, Kirchengässchen, Kirchplatz, Klostergässchen, Ledergasse, Ludwigstraße, Löwengässle, Müllergässchen, Münzhalde, Neue Gasse, Obstmarkt, Pfarrgasse, Pulverturmgässle, Ringweg, Rosental, Salzmarkt, Schlosserhalde, Schmiedgasse, Schraderstraße, Sedanstraße, Spielbergerhof, Spitaltor, Unter dem Berg.
In Neugablonz:
Neuer Markt, Bürgerplatz
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