Wir brauchen dringend eine Anpassung der sogenannten Landesbasisfallwerte und damit einen Inflationsausgleich und/oder ähnliche Rettungspakete. Diese Forderung besteht seit Monaten – findet in der Politik aber leider bislang kein Gehör.
Mehrheitlich ist man sich einig, dass die Hauptschuld an der Misere die Pandemie trägt. Immer konkreter wird allerdings auch die Kritik am amtierenden Bundesgesundheitsminister, der in der Vergangenheit zum derzeitigen Finanzierungssystem beigetragen hat. (2002 wurde eine Klinikreform verabschiedet, nach der die Krankenhäuser in Deutschland keine Tagessätze mehr abrechnen dürfen. Seither gibt es die Fallpauschalen. Anm. d. Red.) Maximilian Mai, Vorstand des Klinikums Memmingen, ließ gegenüber den Medien durchblicken, Lauterbach reagiere zu langsam auf die aktuelle Finanzsituation. Was würden Sie Lauterbach gerne sagen?
Kutschker: Ich halte mich mit Ratschlägen gegenüber der Politik zurück. Aber die Situation ist wirklich dramatisch. Wir stehen nicht etwa vor einem Strukturwandel, wie vielfach zu lesen ist. Wenn die Krankenhäuser nicht zeitnah und umfassend unterstützt werden, könnten wir einen regelrechten Bruch der Struktur erleben, bei dem innerhalb kürzester Zeit viele Kliniken schließen müssen. Ein Inflationsausgleich ist das Mindeste, was wir benötigen, das ist allen Fachleuten klar. Herr Lauterbach hat auch bereits Andeutungen gemacht. Passiert ist bislang jedoch nichts.
Andreas Ruland hält eine reine Leistungsbezahlung für nicht mehr zeitgemäß und fordert ein „Mischsystem”. – Stimmen Sie dem zu, und wenn ja, wie könnte das aussehen?
Kutschker: Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich zu einer möglichen Krankenhausreform im Detail nicht äußern möchte – das System ist für wenige Sätze zu komplex. Ich finde die Forderung nach einem Mischsystem sehr sinnvoll, das eine stärkere Vorhalte- oder Basisfinanzierung mit einem Leistungsbezug verbindet. Dadurch werden Fehlanreize beseitigt und die Versorgung abgesichert. Doch auch hier müssen am Ende die erforderlichen Strukturen definiert werden, die über eine Basisfinanzierung abgedeckt sind. Und das birgt wiederum politischen Sprengstoff.
Ist es vielleicht nicht sogar generell fragwürdig, dass Krankenhäuser und andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie Unternehmen wirtschaften müssen?
Kutschker: Lassen Sie uns den Gedanken umdrehen – ist es besser, wenn die Gesundheitsversorgung kosten darf, egal wie viel? Wer soll das bezahlen? Leider sind die finanziellen Mittel begrenzt. Anreize für wirtschaftliches Handeln im System sind also durchaus sinnvoll.
Was aber nicht funktioniert, ist das, was im Moment passiert: die Krankenhäuser sind der freien Marktwirtschaft ausgesetzt. Alle Lieferanten erhöhen uns gegenüber die Preise, die Tarifverhandlungen führen zu höheren Abschlüssen – aber die Vergütung für unsere Leistungen bleibt unverändert. Wir befinden uns heute in einer absurden Situation: einerseits sollen die Kliniken wirtschaften wie Unternehmen, aber andererseits dürfen sie es nicht. Hier besteht massiver Reformbedarf.
Bei Krankenhäusern geht der Trend zur ambulanten Behandlung, hört man aus Fachkreisen. Werden Sie künftig gezwungen sein, manche Patienten vor der Zeit aus den Betten zu werfen, oder sind solche Bedenken übertrieben?
Kutschker: Diese Bedenken sind nicht nur übertrieben, sondern sie entbehren jeglicher Grundlage. Der medizinisch-technische Fortschritt führt dazu, dass schon heute medizinische Eingriffe ambulant erbracht werden können, die in der Vergangenheit vollstationär erfolgen mussten. Diese Entwicklung wird sich gerade durch die Digitalisierung und neue Behandlungsmethoden noch weiter fortsetzen. Damit gehen viele Vorteile einher – gerade auch für die Patienten, die erwiesenermaßen zuhause in ihrem gewohnten Umfeld schneller genesen.
Die ambulante Behandlung wird immer umfangreicher werden und die Grenzen zwischen ihr und der stationärer Versorgung werden immer fließender werden. Daher müssen wir auch die Sektorentrennung überwinden, die es im deutschen Gesundheitswesen immer noch gibt. Dass Krankenhäuser bislang nur bei einem Teil der medizinischen Leistungen ambulant behandeln dürfen, wirkt inzwischen wie aus der Zeit gefallen. Wir müssen endlich von den Bedürfnissen der Patient:innen her denken und ihnen die bestmögliche Versorgung anbieten – sei sie ambulant oder stationär.
Bei all diesen Überlegungen können sich die Patientinnen und Patienten jedoch sicher sein: weder Ärzte noch Entscheidungsträger in einem Krankenhaus werden Patienten vorzeitig entlassen, wenn das nicht medizinisch vertretbar ist. Das ist mit dem Berufsethos von uns allen nicht vereinbar.
Herr Kutschker, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.