1. kreisbote-de
  2. Lokales
  3. Kaufbeuren

Kreisausschuss: Eckpunkte des neuen Bürgergelds

Erstellt:

Kommentare

Plakat Bürgergeld 2022
Das neue Bürgergeld: eine Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. © Krusche

Ostallgäu – In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses für Soziales wurden die Eckpunkte des neuen Bürgergeldes vorgestellt. Aktuell wird die Reform im Vermittlungsausschuss des Bundestages verhandelt. Besondere Brisanz ergibt sich durch den geplanten Start des Bürgergeldes am 1. Januar 2023.

Mit dem Ziel „Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie“ soll das bisherige „Hartz IV“ aus dem Sozialgesetzbuch II zum Bürgergeld weiterentwickelt werden, erklärte die Geschäftsführerin des Jobcenters Ostallgäu, Franziska Albrecht, den Ausschussmitgliedern. Dabei soll mehr Respekt für die Lebensleistung der Arbeitsuchenden, die Würde und Wertschätzung in der Gesellschaft berücksichtigt werden.

Existenzsicherung und neue Regelsätze

Es soll eine Karenzzeit von einem Jahr geben. Das Schonvermögen, also diejenigen Vermögensgegenstände, die ein Hilfebedürftiger in dieser Zeit nicht zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einsetzen muss, war im Entwurf mit 60.000 Euro für die erste Person im Haushalt und 30.000 Euro für jede weitere Person vorgestellt worden. Aktuell ist im Vermittlungsausschuss eine Einigung über 40.000 Euro und 15.000 Euro erzielt worden. Generell soll auch das Eigentum eines Fahrzeugs geschützt bleiben. Die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in der Karenzzeit werden in voller Höhe anerkannt. Die Regelsätze sollen neu bemessen werden, ein aktueller Vorschlag sieht 502 Euro vor.

Eingliederung in Arbeit: Vertrauen auf Augenhöhe

Beim Bürgergeld soll das Prinzip „Vertrauen auf Augenhöhe“ im Gesetz verankert werden. Dazu wird es keine Eingliederungsvereinbarung mehr geben. An deren Stelle soll nun ein gemeinsam erarbeiteter „Kooperationsplan“ stehen. Weiter soll das Coaching ein gesetzliches Instrument werden, also eine individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung von Personen als Standardmethode.

Sanktionen bei fehlender Mitwirkung von Anfang an

Im Entwurf des Bürgergeldes war noch von einer sechsmonatigen „Vertrauenszeit“ die Rede, in der es keine Sanktionen geben sollte. Dieser Punkt ist inzwischen in den Verhandlungen gestrichen worden. Es wird also von Anfang an Sanktionen geben bei fehlender oder mangelhafter Mitwirkung. Dabei sollen die Termine im Jobcenter Pflicht bleiben, aber flexibler formlos möglich werden, so Albrecht.

Qualifizierung vor Vermittlung

Neu wird sein, dass man eher auf Qualifizierung als Jobvermittlung setzt. So sollen arbeitsmarktbezogene Grundkenntnissen wie beispielsweise Computerwissen gefördert werden. Es soll ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat geben und bei der Teilnahme an Sprachkursen ist ein Bürgergeldbonus von 75 Euro im Monat vorgesehen.

Landrätin Maria Rita Zinnecker monierte zusammenfassend, dass das Ziel der Reform zwar auch eine Reduzierung der Bürokratie sei. Die Umsetzung der neuen Regelungen des Bürgergeldes bringe aber erst einmal einen erheblichen Aufwand für die Verwaltung mit sich und wirke sich wegen fehlender zusätzlicher Mittel auch auf den Kreishaushalt aus.

Auch interessant

Kommentare