Als Grundsatz beim zukünftigen Vorgehen betonte Erster Bürgermeister Lars Leveringhaus, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht grundsätzlich von den Privilegierungstatbeständen des Baugesetzbuches erfasst werden, sondern die baurechtliche Zulässigkeit solcher Anlagen im Außenbereich generell die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert. „Wir haben das Verfahren im eigenen Griff, denn es obliegt in jedem Einzelfall der Entscheidung des Marktgemeinderates“, verdeutlichte Leveringhaus.
Kritische Stimmen
Einige Markträte äußerten Bedenken zur örtlichen Freigabe von Freiflächen-PV-Anlagen. Man nehme sich dadurch Flächen aus anderen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft heraus, die dann dort fehlen würden. Außerdem habe man in Obergünzburg bereits einen hohen Versorgungsgrad bei erneuerbaren Energien, sodass ein weiterer Ausbau nicht notwendig sei. Der zweite Bürgermeister Florian Ullinger sprang Leveringhaus bei und betonte, dass durch die Potentialflächenanalyse nur die Rahmenbedingungen erarbeitet worden seien – als Grundlage für zukünftige Entscheidungen. Zusammenfassend nahm der Marktrat die Potentialanalyse zur Kenntnis und beschloss bei zwei Gegenstimmen, ein weiteres vorgehen grundsätzlich zu unterstützen.
Vom Marktrat wurden grundsätzliche Kriterien für das weitere Vorgehen festgelegt. Leveringhaus: „Uns ist wichtig, dass wir den jeweiligen Flächeneigentümer kennen und dass dieser für ein solches Vorhaben bereit ist, bevor wir loslegen (mit einem Bebauungsplanverfahren)“. Weiterhin soll aus gewerbesteuerlichen Gründen der Sitz der Betreibergesellschaft solcher Anlagen im Markt Obergünzburg sein. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist die Darlegung eines Konzeptes zur finanziellen Bürgerbeteiligung. Vier Gegenstimmen sprachen sich für eine Beschränkung der ermittelten Gesamtfläche aus.
Vorergebnis der Analyse
Insgesamt ergeben sich für das untersuchte Gebiet 102 Hektar Potentialflächen mit hohem Potential der Kategorie I oder sinnvoller Fläche mit geringer Einschränkung der Kategorie II. Die größte Fläche befindet sich dabei nördlich von Reichholz und ist aufgrund der bereits vorhandenen Nutzung für Windenergieanlagen besonders geeignet, da so eine Konzentration Erneuerbarer Energien erfolgen kann und sonstige Flächen geschont werden können. Weiter ergeben sich dadurch gute technische Netzeinspeisungsmöglichkeiten. Ähnliche Vorteile ergeben sich auch für Flächen südlich von Ebersbach. Die Ergebnisse sollen auf der Internetseite der Marktgemeinde und im Marktblatt veröffentlicht werden.