Obergünzburg plant „Freiluftparcours der Begegnung“ und beschließt höhere Kindergartengebühren

Von Wolfgang G. Krusche
Obergünzburg – Im Marktgemeinderat wurde zuletzt das Konzept für einen „Freiluftparcours für ältere Erwachsene“ vorgestellt. Außerdem wurde eine Erhöhung der Kindergartengebühren beschlossen.
Obergünzburg – Obergünzburgs Zweiter Bürgermeister Florian Ullinger stellte dem Marktgemeinderat im Rahmen der Kommunalen Seniorenarbeit das Präventionsprojekt „Freiluftparcours für ältere Erwachsene“ vor, das sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet. Man wolle damit auf die Wünsche älterer Erwachsener reagieren, ein geeignetes und kostenloses Freiluftsportangebot in der Nähe zu haben. Auf ausdrücklichen Wunsch der Steuerungsgruppe ist dieses Angebot für Seniorinnen und Senioren auch für Personen mit Migrationshintergrund vorgesehen. Die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für körperlich und geistig beeinträchtige Personen sollen ebenso gewährleistet werden. Erwünscht ist ferner die Anwesenheit von Begleit- und Betreuungspersonen.
Der Parcours soll nicht nur für Bewegung, sondern auch für Begegnung sorgen. Dies könnte beispielsweise an einem Spielplatz für Kinder auch mit Bewegungsstationen für ältere Personen zusammengeführt werden. Ein möglicher Standort könnte das Hagenmoos oder das Sportgelände in Obergünzburg sein. Nachdem das Projekt bei den Mitgliedern des Marktgemeinderates auf Zustimmung stieß, soll das Konzept nun weiter ausgearbeitet werden und Fragen wie Finanzierung und Fördermöglichkeiten, barrierefreier Zugang und Erreichbarkeit, Sicherheit und Schulungsangebot geklärt werden.
Kindergartengebühren seit 2017 unverändert
Beim Betrieb der Kindergärten entsteht der Marktgemeinde seit Jahren ein ständig steigendes Defizit, wie Geschäftsstellenleiter Matthias Rieser den Markträten mitteilte. Der Grund für das Defizit liege weitestgehend in den ständig steigenden Personalkosten. Im Sommer 2017 waren die Gebühren zum letzten Mal geändert worden, und ein Jahr später kam auch noch der Waldkindergarten zum Kindergartenangebot dazu. Seither gab es weitere Veränderungen ohne Gebührenanpassungen. So wurde seit 2019 kein Getränke- und Spielgeld mehr erhoben und die Gemeinden erhielten einen Beitragszuschuss. Ab 2020 erhielten auch die Eltern von Krippenkindern, auf Antrag beim Freistaat Bayern, eine Beitragsentlastung von 100 Euro pro Kind und Monat.
Nun hatte sich der Finanzausschuss des Marktes mit dem Thema befasst, um das Defizit zu reduzieren, ohne die Qualität der Betreuung zu verschlechtern. Er schlug eine Erhöhung der gestaffelten Kindergartengebühren vor und folgte damit einer Empfehlung des Freistaates Bayern. Unzufriedenheit herrsche im Marktrat vor, weil die Anforderungen an die Gemeinden immer weiter steigen würden, der Staat sich aber bei der Unterstützung zurückhalte. Nach kurzer Diskussion entschied der Marktrat, dem Vorschlag des Freistaates zu folgen.
Kindergarten: Neue Gebühren ab 1. Mai
Ab 1. Mai gelten somit die neuen Kindergartengebühren. In den Kindergärten betragen die Gebühren, gestaffelt je nach Buchungszeit, zwischen 140 und 210 Euro für das erste Kind. Für die Kinderkrippe werden ebenfalls gestaffelt zwischen 150 und 195 Euro für das erste Kind erhoben. Die Gebühren im Waldkindergarten betragen gestaffelt zwischen 160 und 192 Euro für das erste Kind. Bei gleichzeitiger Betreuung eines zweiten Kindes gibt es Ermäßigungen für dessen Gebühren. Am Freitag, 17. März, findet der diesjährige Anmeldetag für einen Kindergarten- oder Krippenplatz für das Kindergartenjahr 2023/24 in den Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg statt. Näheres findet sich auf der Internetseite von Obergünzburg.