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Freiflächen-Photovoltaik: Landkreis wird Planungshilfe für Ausbau bereitstellen

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Von: Angelika Hirschberg

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Freiflächen PV
PV-Ernte auf der grünen Wiese. © Wolfgang Zwanzger/PantherMedia 12097952

Landkreis – Die Gemeinden im Landkreis werden mit Anfragen zum Bau von Photovoltaik-Frei­flächenanlagen überhäuft. Das bestätigten in der jüngsten Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses sowohl Wolfgang Hannig, Zweiter Bürgermeister von Markt­oberdorf, als auch Pforzens Bürgermeister Herbert Hofer.

Auch aus dem Landratsamt heißt es, dass die Zahl der Investorenanfragen stark zugenommen habe und in Zukunft nochmals stärker zunehmen werde. Mit einer Planungshilfe will die Behörde nun landkreisweit koordinierte und abgestimmte Planungskriterien für alle Kommunen, eine so genannte Planungshilfe bereitstellen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner Neufassung für 2023 verankert das Ziel, dass die inländische Stromerzeugung bereits im Jahr 2035 nahezu treibhausgasneutral sein soll. Dazu muss der Ausbau erneuerbarer Energien massiv vorangetrieben werden, wie Johannes Fischer, Projektverantwortlicher im Landratsamt, sagte und anhand einer Folie veranschaulichte, dass der aus Photovoltaik (PV) benötigte Strom bis in wenigen Jahren um das Dreifache steigen werde. Strom sei, laut Fischer, im Bereich Mobilität, Digitalisierung, Wärmeerzeugung und in der Industrie ein essentieller Faktor. Über Dachflächen sei aber der Anstieg des Bedarfs nicht zu decken. Freiflächen würden daher immer gefragter.

In der Regel sei für großflächige PV-Anlagen immer ein rechtskräftiger Bebauungsplan nötig. Mit dem Vorteil für die Kommune, dass nichts ohne ihre Zustimmung geschehe. Allerdings binde auch jede Anfrage Ressourcen und brächte Stadt- und Gemeinderäte nicht selten in ein Abwägungsdilemma. Eine Planungshilfe mit festgelegten Kriterien soll den kommunalen Akteuren nun die jeweilige Entscheidung erleichtern.

Hilfreich sei in diesem Zusammenhang auch, dass das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr jüngst „Hinweise zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ veröffentlicht hat. Darin wird den Kommunen nahegelegt, einen informellen Planungsschritt vor die jeweils konkrete Bauleitplanung vorzuschalten, um sowohl passende als auch ungenügende Flächen im Gemeindegebiet zu identifizieren und so den Ausbau zu steuern.

Die Planungshilfe soll daher zunächst alle nicht für PV geeigneten Flächen landkreisweit benennen. Dafür werden anhand von objektiven Kriterien weitgehend automatisiert Flächen anhand ihrer Eignung bewertet. Nach Ausschluss nicht geeigneter Flächen (wie zum Beispiel Naturschutzgebiete) bleiben Gebiete für Einzelfall­entscheidungen (beispielsweise in Sichtweite bestimmter Denkmäler) und „weiße Flächen“ übrig. Die konkrete Standortauswahl bleibt aber nach wie vor in der Hand der Kommune. Ziel sei in jedem Fall, Karten mit abgestimmten „No-Go-Flächen“ zu erstellen sowie ein System zur Priorisierung grundsätzlich geeigneter, „weißer“ Flächen aufzubauen.

Schritt zwei soll dann ein Workshop mit Bürgermeistern und Vertretern der Kommunen sein, in dem Kriterien für die am besten geeigneten Flächen und bevorzugte Standorte definiert würden. „Damit würde die Flächenvergabe weitestmöglich objektiv und nachvollziehbar gestaltet“, so Fischer. Die ersten Bürgermeister meldeten bereits in der Ausschusssitzung ihr Interesse an einem solchen Workshop an.

Die Diskussion offenbarte das Spannungsfeld des Themas: So plädierte Dr. Ursula Schuster (Grüne) für die Ausschöpfung von Dachflächen und Parkplätzen für PV, sie sah die Verwendung landwirtschaftlicher Flächen als kritisch an. Fischer jedoch räumte ein, dass Weiden und Äcker nicht grundsätzlich von der PV-Nutzung ausgeschlossen seien. Wolfgang Hannig (SPD) sprach sich für einen Kompromiss aus: „Von irgendwo muss der Strom ja herkommen“.

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