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Corona-Bußgelder werden teilweise zurückgezahlt – AfD-Antrag scheitert

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Von: Angelika Hirschberg

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Das Urteil ist bereits gesprochen: Viele Corona-Bußgelder wurden zu Unrecht verlangt. Doch wer ist für die Rückzahlungen zuständig? © VON RUEDEN/Stockfotos-MG - stock.adobe.com/obs/Archivbild

Ostallgäu – Von „rechtswidrig“ spricht die AfD, „unverhältnismäßig“ nennt das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile die im Corona-April 2020 erhobenen Bußgeldbescheide, die an jene ergangen waren, die sich entgegen des herrschenden Ausgangsverbots im Freien aufgehalten hatten. 122 solcher Bescheide gab es laut Landrats­amt in der Zeit vom 1. April bis zum 10. Mai 2020 im Landkreis Ostallgäu. Die Höhe der Geldbuße habe dabei jeweils bei 150 Euro gelegen, so dass der Landkreis insgesamt 16.250 Euro an Bußgeldern erhoben hatte.

In der jüngsten Kreistagssitzung wurde nun zwar ein Antrag der AfD-Fraktion, der auf die Rückerstattung der Bußgelder drängte, mangels Zuständigkeit abgelehnt. Zurückgezahlt würden die nachträglich als rechtswidrig beurteilten Strafgebühren aber schon, wie Landrätin Maria Rita Zinnecker und Jurist Ralf Kinkel das Gremium informierten.

Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits Ende des vergangenen Jahres entschieden, dass die Ausgangsbeschränkungen des Freistaats unverhältnismäßig und damit unwirksam waren. Konkret geht es um Fälle, in denen Bürger zu Beginn der Pandemie zur Kasse gebeten wurden, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Haushalts ihre Wohnung verlassen und sich im Freien aufgehalten hatten. Die bayerische Staatsregierung hat nun eine Rückzahlung der Bußgelder angekündigt. Und wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, würden die Anträge auf Rückzahlung unbürokratisch abgearbeitet. Wenn das Bußgeld per Bußgeldbescheid verhängt wurde, entscheiden laut Ministerium die Bezirksregierungen über die Rückerstattungen. Ein Antrag sei daher an die Regierung von Schwaben zustellen.

Abteilungsleiter Ralf Kinkel erklärte, dass die Bußgelder 2020 durch das Landratsamt als Gesundheits- und Infektionsschutzbehörde – und damit als staatliche Verwaltungsbehörde – verhängt wurden. Diese Aufgaben hätten jedoch nichts mit den Befugnissen der Landkreisbehörde zu tun. Somit könnten der Kreistag und seine Mitglieder auch nicht über die Rückzahlung der Gelder entscheiden. Die Landrätin beantragte daraufhin, den Antrag der AfD mangels Zuständigkeit nicht zu behandeln. Dem stimmte der Kreistag mit Ausnahme der drei AfD-Kreisräte zu. Sie kommentierten die Abstimmung jedoch auch nicht.

Betroffene müssen sich daher per Antrag an den Bezirk Schwaben wenden. Dort werde der Antrag im Einzelfall geprüft. Details zum Verfahren und zur Antragsstellung sind jedoch noch nicht bekannt.

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