Abteilungsleiter Ralf Kinkel erklärte, dass die Bußgelder 2020 durch das Landratsamt als Gesundheits- und Infektionsschutzbehörde – und damit als staatliche Verwaltungsbehörde – verhängt wurden. Diese Aufgaben hätten jedoch nichts mit den Befugnissen der Landkreisbehörde zu tun. Somit könnten der Kreistag und seine Mitglieder auch nicht über die Rückzahlung der Gelder entscheiden. Die Landrätin beantragte daraufhin, den Antrag der AfD mangels Zuständigkeit nicht zu behandeln. Dem stimmte der Kreistag mit Ausnahme der drei AfD-Kreisräte zu. Sie kommentierten die Abstimmung jedoch auch nicht.
Betroffene müssen sich daher per Antrag an den Bezirk Schwaben wenden. Dort werde der Antrag im Einzelfall geprüft. Details zum Verfahren und zur Antragsstellung sind jedoch noch nicht bekannt.