2017 wurden dann vom Landratsamt Ostallgäu die Richtlinien erweitert zur „ Förderung niedrigschwelliger Entlastungs- und Betreuungsangebote sowie ambulanter und teilstationärer Pflege- und Pflegeberatungsdienste“, abgekürzt FEBP. Zunächst waren dafür bis zu 90.000 Euro jährlich vorgesehen.
Mit „niederschwelligen Entlastungsangeboten“ sind unter anderem Nachbarschaftshilfen oder Essen auf Rädern gemeint, die kleine Hilfestellungen vor Ort bieten. „Niederschwellige Betreuungsangebote“ werden unter anderem durch Sozialstationen angeboten.
Ambulante oder teilstationäre Tagespflegen ermöglichen den Verbleib in der gewohnten Wohnumgebung. Verschiedene Pflegeberatungsdienste und Fachstellen beraten und unterstützen pflegende Angehörige. Neben finanzieller Förderung geht es auch ideell um Förderung in Qualitätszirkeln und unter anderem im Netzwerk Pflege OAL.
Als Grundlage für weiteren Handlungsbedarf und als Reaktion auf sich ändernde Strukturen wie dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel in Pflegeberufen wurde 2020 vom Landkreis eine Pflegebedarfsermittlung durchgeführt, unter anderem mit dem Ergebnis, die Wertschätzung für pflegende Angehörige und für ehrenamtlich Tätige zu verbessern. Auch wurde die Fördersumme auf 120.000 Euro erhöht, um die zusätzlichen Aufgaben zu unterstützen.
Gerhard Stadler, Demenzbeauftragter im Landratsamt, bestätigte kontinuierlich steigende Angebote und Förderbeträge. So waren 2020 insgesamt 20 Angebote von 13 verschiedenen Trägern unterstützt worden. Für 2021 hatten 18 Träger für 27 Angebote eine Förderung beantragt.
Dabei handelte es sich um neun ambulante Pflegedienste, vier teilstationäre Einrichtungen, 12 niedrigschwellige Dienste sowie zwei unabhängige Beratungsstellen. Insgesamt waren Fördermittel von 129.000 Euro beantragt worden, die aber durch einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses des Kreistags auf die vereinbarten 120.000 begrenzt wurden.
Dass die Möglichkeiten für niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote bei den betroffenen Senioren und den Einrichtungen gut aufgenommen werden, zeigen auch die vorliegenden Förderanträge von 21 Einrichtungen für 28 Maßnahmen für das Jahr 2023.
Aus anderen Landkreisen kamen auch interessierte Nachfragen über das Ostallgäuer Förderprogramm. Obwohl die Fördermittel aus FEBP freiwillige Leistungen des Landkreises sind, dachte Landrätin Maria Rita Zinnecker bei der Sozialausschusssitzung laut über die Notwendigkeit einer Erhöhung der Fördermittel bei den nächsten Haushaltsverhandlungen nach.