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Kaufbeuren – Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat die kreisfreie Stadt Kaufbeuren am Donnerstag, 14. Januar den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten (202,7). Demnach gilt für die Stadt Kaufbeuren ab Freitag, 15. Januar folgende zusätzliche Einschränkung gemäß § 25 Abs. 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
Touristische Tagesausflüge sind für Personen, die in der Stadt Kaufbeuren wohnen, über einen Umkreis von 15 Kilometer um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt.
Die Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, das heißt in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung (zum Beispiel Wandern, Spazieren gehen, freizeitsportliche Aktivitäten etc.) dienen. Hierzu wird die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometer um den Wohnort herum begrenzt; maßgeblich dafür ist die Gemeindegrenze der Wohnortgemeinde. Es ist in diesem Zusammenhang auf den tatsächlichen Wohnort abzustellen, der melderechtliche Begriff des Wohnorts ist nicht maßgeblich.
Die Marke von 200 muss laut Informationen der Stadt Kaufbeuren mindestens sieben Tage in Folge unterschritten werden, damit das Außerkrafttreten dieser Regelung angeordnet werden kann.
Der Landkreis Ostallgäu liegt laut RKI bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 126,1.
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