Stadtrat beschließt neue Satzung

Marktoberdorf – Bisher gab es in Marktoberdorf keine offizielle Regelung, was auf öffentlichen Straßen und Plätzen erlaubt ist und was nicht. Das betraf insbesondere den Genuss von Alkohol, das Betteln oder das wilde Campieren. Nun hat der Stadtrat mit großer Mehrheit eine sogenannte Sondernutzungssatzung verabschiedet. Diese soll auch der Polizei helfen, auf öffentlichen Plätzen für Recht und Ordnung zu sorgen.
Besorgt zeigte sich Bürgermeister Dr. Wolfgang Hell insbesondere was die Party-Situation rund um Ettwieser Weiher und Kuhstallweiher angehe. Dort treffen sich bekanntermaßen gerne Schülergruppen zu Abschlussfeiern oder Jugendliche zur gemeinsamen Fete mit Alkohol und lauter Musik. Müll, leere Flaschen und Scherben zeugten dann von den nächtlichen Feiern, Anwohner beklagten Lärm und Schmutz. Und Hell warnte: „Wir brauchen eine Handhabe, um zu verhindern, dass es aufgrund von unkontrolliertem Alkoholgenuss zu Schlimmerem kommt.“ Hier sei es auch explizit Wunsch der örtlichen Polizei gewesen, eine Regelung vorzugeben, die ein Eingreifen überhaupt erst ermögliche. Ein weiterer Brennpunkt seien auch die Bänke entlang der Bahnhofstraße, auf denen oftmals in „sichtbarer Trunkenheit“ öffentlich Alkohol konsumiert werde. Der Erlass zur Sondernutzung soll demnach nicht angemeldete oder genehmigte Feierlichkeiten an öffentlichen Plätzen unterbinden können. Für den Bedarfsfall ist mit der neuen Satzung, die für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Ortsdurchfahrten gilt, auch die rechtliche Grundlage für ein Eingreifen der Polizei geschaffen. Grundsätzlich dient das Regelwerk dazu, sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.
Unter anderem ist wilder Straßenverkauf, wildes Plakatieren, das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen, das Betteln in jeglicher Form, das Nächtigen außerhalb ausgewiesener Stellflächen sowie das Abspielen von Musik über Zimmerlautstärke verboten.
An den im Einzelnen streng formulierten Regelungen nahm Grünen-Stadtrat Georg Martin Anstoß. Ob es nicht genüge „übermäßigen Alkoholgenuss“ und „aggressives und organisiertes Betteln“ zu untersagen, fragte er ins Gremium. Stefan Elmer (SPD) entgegnete, dass die Lebenspraxis strikte Regeln erfordere. Sollte jemand in die Verlegenheit kommen, nach einem Wirtshausbesuch die Nacht im Auto zu verbringen oder einen Passanten um fünf Euro für eine Busfahrkarte zu bitten, verstoße das im Einzelfall nicht gegen das Ortsrecht, wie Carolin Beylschmidt, die Leiterin des Ordnungsamts betonte. Allerdings sei maßloses Trinken oder organisiertes Betteln nur schwer nachzuweisen. Deshalb müsse sich die Stadt auf ein grundsätzliches Verbot einlassen.