Bedenken gegen Moschee

Kaufbeuren – Auf wenig Gegenliebe bei einigen Bürgern stößt offenbar der anvisierte Bau einer neuen Moschee mit Minarett und Veranstaltungshalle in der „Unteren Au“. Diesen Eindruck konnte man bei der Bürgerversammlung am vergangenen Montag bekommen.
Im Rahmen der Veranstaltung im Kaufbeurer Stadtsaal war von Rudolf Uhrle nach dem Stand für die Planung dieses Vorhabens angefragt worden, für dessen Bauantrag er zugleich um namentliche Abstimmung im Stadtrat bat. Oberbürgermeister Stefan Bosse erläuterte, dass noch keine Entscheidung gefallen sei. Alternative Standorte zum derzeit möglichen Platz im Gewerbegebiet „Untere Au“ im Kaufbeurer Norden gebe es aus Sicht der Stadt allerdings derzeit nicht.
Der OB stellte die Situation der türkisch-islamischen Gemeinde in der Danziger Straße dar, welche ihre Moschee in sehr beengten Verhältnissen mitten in einem Wohngebiet habe. Das ehemals typische Gebäude eines Gablonzer Betriebes beherbergt jeweils einen Gebetsraum für Frauen und Männer. Im Hof werde für die Zeit des Fastenbrechens ein Zelt aufgebaut. Dort sei dann für die rund 600 Menschen im Umkreis von etwa 150 Metern schon mit Belastungen zu rechnen. Die Gemeinde sei daher seit vielen Jahren mit der Stadt im Gespräch für einen Neubau an einem anderen Standort. Dem ursprünglichen Wunsch nach einem Grundstück an der B12 hatte der Stadtrat einst abgelehnt, da diese Flächen ausschließlich als „Entwicklungsschiene“ für Gewerbeansiedlungen vorgehalten werden.
Treffen geplant
In Aussicht gestellt wurde indes ein Grundstück an der „Unteren Au“, ebenfalls für Gewerbeansiedlungen im Kaufbeurer Norden neben dem bestehenden Wohnmobilstellplatz. Auf etwa 6000 Quadratmetern könnten dort eine Moschee und ein Veranstaltungszentrum für etwa 200 Besucher entstehen. Ein gültiger Bauantrag liege aber derzeit noch nicht vor und das Grundstück sei noch nicht verkauft, so Bosse.
„Ich bekomme schon mit, dass dies vielen Menschen im Kaufbeurer Norden nicht gefällt“, so Bosse, was auch den Nachrichten aus der Türkei geschuldet sei. Man habe sich daher mit einer Entscheidung Zeit gelassen und in der kommenden Woche sei ein Informationsaustausch mit Vertretern aller Stadtratsfraktionen und Muslimen geplant. Die Stadtspitze versprach, dass vor einer nicht öffentlichen Entscheidung zum Grundstücksverkauf eine öffentliche Bürgerversammlung zu diesem Thema stattfinden werde. Beim privaten Kauf eines Grundstückes bestünden aber alle Freiheiten für die Errichtung eines Gemeindezentrums, da dann – ohne große Einflussmöglichkeit der Stadt – der Status der Religionsfreiheit zum Tragen komme.
Eine Bürgerin meinte durch den Flächennutzungsplan bereits festgelegte Fakten hinsichtlich der Planung zu erkennen. Sie bezeichnete das Grundstück als „Kuchenstück“, welches durch seine Größe für die Gemeinde in keinem Verhältnis zur Einwohnerzahl Kaufbeurens stünde. Bosse erklärte, dass weder eine Bindung noch ein Anspruch auf das Grundstück bestehe und alles eine Planungsgrundlage darstelle. Im Übrigen seien nach seiner Kenntnis im Abstand von 150 Metern nur fünf Personen betroffen, bisher etwa 600 Menschen im unmittelbaren Umfeld. Außerdem seien auf diesem Grundstück eine erhebliche Anzahl Stellplätze nachzuweisen. „Bei einer Genehmigung für 200 Personen geht nicht alles“, trat er Befürchtungen über zu großen Veranstaltungen mit 500 oder mehr Menschen entgegen. Ein Sicherheits- oder Lärmthema gebe es nicht. Dies bestätigte Helga Ilgenfritz als direkte Nachbarin der Moschee am jetzigen Standort. „Es gibt keinerlei Probleme“, sagte sie.
Grundstück gewünscht
Ein Bürger beschwerte sich, dass er in dem Gewerbegebiet seit 2013 ein Grundstück mit 3.500 Quadratmetern erwerben wollte, nicht berücksichtigt wurde, und statt dessen dort nun eine Moschee geplant sei. Dem trat Wirtschaftsreferent Siegfried Knaak entgegen. Das Areal sei seit 2008 für die Moschee vorgesehen und der Interessent jedoch darauf fixiert gewesen. Ein gefordertes Konzept wäre auch nicht eingereicht worden. Nach Vorliegen dieser Voraussetzung sagte Knaak die Prüfung für ein alternatives Grundstück zu. Leider habe sich das gesamte Baugebiet von ursprünglich zehn auf fünf Hektar reduziert und die Nachfrage sei groß.
Hinsichtlich der namentlichen Abstimmung kann diese laut OB nur auf Antrag eines Stadtrates oder einer Fraktion erfolgen. Weitere Themen der Bürgerversammlung lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
von Wolfgang Becker