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Tierskandal in Bad Grönenbach: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

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Zwei Unterallgäuern werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. © Treude

Memmingen/Bad Grönenbach - Seit diesem Sommer wird vor dem Landgericht Memmingen gegen zwei Landwirte wegen zahlreicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verhandelt. Am heutigen Mittwoch fand die Hauptverhandlung statt, in der Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers vortrugen. Das Urteil wird am nächsten Dienstag erwartet.

Dass die beiden beschuldigten Landwirte aus Bad Grönenbach straffällig geworden sind, steht außer Frage. Das sah in der heutigen Hauptverhandlung nicht nur der Staatsanwalt so, das sahen grundsätzlich auch die Verteidiger der Angeklagten so. Sie führten – nachdem der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten für den 26-jährigen Landwirt und von 2 Jahren und 6 Monaten für seinen 68-jährigen Vater gefordert hatte – in ihren Plädoyers diverse Entlastungs- und Strafmilderungsgründe ins Feld. So sind etwa beide geständig.

Am Ende ihrer Plädoyers hielten die Anwälte für den Vater eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten, für den Sohn von 1 Jahr und 8 Monaten für angemessen. Auch plädierten sie – im Gegensatz zum Staatsanwalt – für die Aussetzung der Strafen zur Bewährung. Gleiches gelte auch für die Dauer des vom Staatsanwalt geforderten Tierhalte- und Betreuungsverbots.

Das Urteil soll am kommenden Dienstag, 29. November, gesprochen werden.

Ein ausführlicher Bericht folgt.

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