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Kempten – Der Bauausschuss hat in seiner Oktober-Sitzung dem Bauantrag „Neubau eines Studentenwohnheims mit acht autarken Appartements“ und „Nutzungsänderung Gaststätte Bestand in eine altengerechte Wohnung in der Dornstraße 7“ planungsrechtlich einstimmig zugestimmt.
Damit musste der Bauausschuss zwangsläufig auch der Fällung der alten Biergartenkastanie zustimmen. Um die Fällung dieser Kastanie zu verhindern, wurden in einer Unterschriftensammlung 200 Unterschriften gesammelt. In der Sitzung der Sitzung des Gremiums vergangene Woche hat sich nun Stadtrat Stephan Prause (CSU) mit Verweis auf diese Unterschriftensammlung für den Erhalt der Kastanie eingesetzt. Laut Baureferent Tim Koemstedt befindet sich das Areal im Innenbereich, es gebe weder einen Bebauungsplan, noch sei die Kastanie in der Gestaltungssatzung aufgeführt.
Die untere Naturschutzbehörde habe sich den Baum und das Grundstück angeschaut. Der Baum sei zwar alt, aber er besitzt keinen Habitatschutz. Als Habitatschutz wird der Schutz der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten bezeichnet. Diese Schutzgebiete werden von den Ländern innerhalb eines eigenen Ermessensspielraums in Listen aufgeführt, welche danach an das Umweltministerium weitergeleitet werden. Das Umweltministerium wiederum reicht die Listen an die EU-Kommission weiter, welche die betreffenden Flächen dann in den Natura-2000-Katalog aufnimmt. Hätte der Baum diesen Habitatschutz, dann wäre er schützenswert und man müsste sich um dort lebende Tiere kümmern. Alle Untersuchungen kamen zu dem Urteil, dass dies nicht der Fall sei. Da der Baum auf Privatgrund steht, gibt es keine Möglichkeit die Fällung zu verhindern, da Eigentumsrecht nicht gebrochen werden kann.
Helmut Hitscherich