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Das Hinweisgeberschutzgesetz – fast alle Unternehmen sind betroffen: Jetzt muss die EU-Whistleblower-Richtlinie verbindlich umgesetzt werden!

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Johannes Landerer, CEO von PCK-Hinweis
„Mit unserem Team aus Expert:innen aus verschiedenen Bereichen und Hintergründen können wir all unsere Kunden persönlich begleiten, Herausforderungen gemeinsam bewältigen und Wettbewerbsvorteile schaffen.“ © PCK IT Consulting GmbH

Kempten - Bis zum 17. Dezember 2021 hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union offiziell Zeit, die EU-Whistleblower-Richtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen. Am 16. Dezember 2022, mit einem Jahr Verspätung, wurde schließlich auch im Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz steht nun vor der letzten Hürde: Nachdem sich im Bundesrat keine Mehrheit für das Gesetz gefunden hat, können Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Nach Anpassungen ist damit zu rechnen, dass das Gesetz zeitnah in Kraft tritt. Das bedeutet für Unternehmen, Organisationen und Kommunen Handlungsbedarf! - je nach Größe - bis allerspätestens 17. Dezember 2023 muss eine sichere, interne Meldestelle zum Schutz möglicher Hinweisgeber installiert und betrieben werden. Doch Achtung: Für Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder für die Finanzdienstleistungsbranche gilt dies sofort.

Die Experten für Datenschutz und Informationssicherheit der PCK IT Consulting sind hier der richtige Ansprechpartner. „Wir sind bestens vorbereitet, um unsere Kundinnen und Kunden mit PCK-Hinweis bei der Erfüllung des neuen Gesetz zu unterstützen“, so Jascha Plein, Berater bei der PCK IT Consulting. „Unser digitales Hinweisgebersystem erfüllt alle rechtlichen Anforderungen an Sicherheit und Anonymität. So können Whistleblower geschützt und unkompliziert Meldung zu Regelverstößen geben. Als neutrale und erfahrene Dienstleister betreiben wir die Plattform im Hintergrund für unsere Kunden. Wir haben bereits zahlreiche Anfragen.“ 

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht zwei Meldekanäle vor. Zum einen interne Meldestellen, wo Mitarbeitende und Geschäftspartner auf Missstände wie beispielsweise Korruption, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Rechtsverstöße, Diebstahl oder Diskriminierung aufmerksam machen können - ohne Angst vor gezielter Willkür oder negativen Auswirkungen für die meldenden Personen. Deshalb sind hier die Gewährleistung der Anonymität und der Schutz vor Benachteiligungen besonders wichtig. Zum anderen eine externe Meldestelle für Bund und Länder, die beim Bundesamt für Justiz als weitere Eskalationsstufe eingerichtet wird.

Was ist zu tun?

Für Unternehmen bedeutet die Betreuung und Erfüllung des HinSchG einen enormen zeitlichen, personellen und fachlichen Aufwand, da die Meldesysteme hohe Standards an die Anonymität und Sicherheit stellen - und natürlich an die Neutralität der Zuständigen. „Aufgrund von nachvollziehbaren Interessenkonflikten ist dies eine große Herausforderung“, sagt Thomas Landerer, der als erfahrener Berater bei PCK im Bereich Datenschutz tätig ist. „Unseren Kundinnen und Kunden bieten wir daher an, das Hinweisgeberschutzgesetz intern für Sie umzusetzen und über PCK-Hinweis extern zu betreuen. Die Meldungen gehen bei uns ein, werden von unseren Fallbearbeitern auf ihre Relevanz geprüft, unter Einhaltung der Fristen beantwortet und mit den verantwortlichen Stellen des Unternehmen weiterbearbeitet. So fungieren wir als digitales Schutzschild für Firmen und Organisationen, die damit keine eigene Rechtsabteilung brauchen.“ 

PCK-Hinweis - die einfache und sichere Lösung 

Da die vertraulichen Meldungen von Hinweisgebern oft interne und sensible Daten beinhalten, haben der Schutz der Person und des Inhaltes oberste Priorität. Nur so kann das Vertrauen in ein Unternehmen gestärkt werden. Und das, bevor die Reputation - auch durch eventuelle Falschmeldungen - in der Öffentlichkeit leidet oder wirtschaftlicher Schaden entstehen kann.

Lernen Sie das Team aus Expert:innen kennen!

PCK-Hinweis ist eine schlüsselfertige Compliance-Lösung und anonyme Meldemöglichkeit, die Unternehmen, Mitarbeitende und Geschäftsbeziehungen bestmöglich schützt. „Da wir uns mit der EU-Whistleblower-Richtlinie von Anfang an beschäftigen und für viele Kundinnen und Kunden bereits langjährig im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit tätig sind, haben wir einen hohen Vertrauensfaktor“, weiß Thomas Landerer. „Als neutrale, externe Dienstleister haben wir außerdem keinen Interessenkonflikt bei der Bewertung und Bearbeitung der Meldungen. Mit unserem Team aus hoch qualifizierten Fachleuten können wir eine neutrale, regelkonforme Betreuung über unser Hinweisgebersystem garantieren.“

Unternehmen sparen dabei an zwei Stellen: Erstens an der Zeit, die das Betreiben ihrer Meldestelle benötigt. Zweitens an den Kosten für die Schulung und Fortbildung von fachkundigem Personal. Erfahrungswerte aus den USA, die bereits länger mit einem ähnlichen Meldeverfahren arbeiten, haben gezeigt: Das Aufklären anonym übermittelter Missstände führt zu Einsparungen im Milliardenbereich.

Werden Sie aktiv

„Wir sagen zu unseren Kundinnen und Kunden ‚Handeln Sie am besten sofort!‘. Denn fehlende Meldestellen können Unternehmen mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro teuer zu stehen kommen,“ so Andreas Gutsell, Datenschutz-Auditor bei PCK IT Consulting. „Wir sind spezialisiert auf die Bedürfnisse und Digitalisierung des Mittelstandes und öffentlicher Einrichtungen. Mit PCK-Hinweis stellen wir eine ausgezeichnete Lösung bereit, die an das firmeneigene Corporate Design, das Geschäftsmodell und die jeweiligen Arbeitsprozesse angepasst werden kann. Damit lassen sich alle gesetzlichen Vorgaben regelkonform und doch individualisiert umsetzen.“

Kurz zusammengefasst:

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen das geltende EU-Recht melden.

Alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern haben die Pflicht ein Hinweisgebersystem einzurichten.

PCK-Hinweis erfüllt alle rechtlichen Anforderungen und wird von Compliance-Experten, IT-Fachleuten und führenden Anwaltskanzleien entwickelt und empfohlen.

Die digitale interne Meldestelle verfügt über eine anonyme Dialogfunktion, die Fallbearbeitung erfolgt nach dem 4-Augen-Prinzip.

Durch eine 2-Faktor-Authentizifierung und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird der Schutz der Hinweisgeber garantiert.

Hier können Sie mit PCK IT Consulting einen Termin vereinbaren und sich unverbindlich beraten lassen.

So erreichen Sie die PCK direkt:

Jascha Plein, Head of Sales
Jascha Plein, Head of Sales © PCK IT Consulting GmbH

Jascha Plein
Head of Sales
jascha.plein@pck-consulting.de
+49 (0)831 56400504

Weitere Informationen finden Sie unter Complimate - Informationssicherheit & Cyber Security

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