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Hilfe für Kinder

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Etwa 2500 Kinder haben derzeit in Kempten Anspruch auf soziale Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung, das Anfang April rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten ist. An der praktischen Umsetzung vor Ort arbeitet derzeit die Stadtverwaltung. Um diese zu erleichtern, befürworteten jetzt Sozialausschuss und Stadtrat einstimmig die Rückübertragung einiger Aufgaben vom Jobcenter auf die Stadt.

Aufgrund der finanziellen Situation der Familie konnten viele Kinder bisher nicht an Schulausflügen teilnehmen, in einem Sportverein trainieren oder am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort teilhaben. Um diesen Kinder zu helfen, verabschiedete die Bundesregierung Ende März das Bildungs- und Teilhabepaket. Anspruch auf die Hilfen haben, wie Maria Ruppolt, Leiterin des Amts für soziale Leistungen und Hilfen, im Sozialausschuss erklärte, Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen. In Kempten sind das derzeit rund 2500 Kinder. Die kreisfreien Städte und Landkreise tragen als gesetzliche Leistungsträger nun die Verantwortung für die praktische Umsetzung des Pakets. Bisher war das Jobcenter für Hartz-IV-Bezieher zuständig und die Stadt Kempten (Amt für soziale Leistungen und Hilfen) für die Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe beziehen. Um einheitliche Hilfe leisten zu können und die Fachkompetenzen zu bündeln, strebt die Stadtverwaltung Ruppolt zufolge nun die Rückübertragung der Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter auf die Stadt an. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat deshalb einstimmig der Rückübertragung zuzustimmen. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung am Donnerstagabend ebenfalls einstimmig. Alle Aufgaben des Jobcenters sollen aber nicht an die Verwaltung übertragen werden. Das Geld für den persönlichen Schulbedarf, 70 Euro zu Schuljahresbeginn und 30 Euro zum Halbjahr, soll beim Jobcenter bleiben, da es direkt ohne Antrag an die Eltern ausgezahlt werden kann. Die übrigen Leistungen des Bildungspakets werden dagegen künftig über die Stadtverwaltung geregelt. Beispielsweise werden die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten für Schüler oder Kinder in Tageseinrichtungen zu 100 Prozent übernommen. „Es sollen aber keine Geldleistungen an die Eltern, sondern direkt an die Träger fließen“, erklärte Ruppolt. Des weiteren besteht Anspruch auf Kostenübernahme für die Schulbeförderung, wenn die Gebühren nicht von anderer Seite übernommen werden. Soweit das Förderangebot der Schule nicht ausreicht um das Klassenziel zu erreichen, kann außerdem Geld für Nachhilfe beantragt werden. In diesem Zusammenhang wird im Amt für Jugendarbeit derzeit ein System mit verschiedenen ehrenamtlichen Nachhilfeangeboten ausgearbeitet. Im Bildungspaket enthalten ist auch ein Zuschuss für Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten und Horten. Dabei müssen die Eltern einen Eigenanteil von einem Euro tragen. Um den Einrichtungen in Kempten die Abrechnung zu erleichtern, wird ein einfaches System entwickelt. Für die Schulen werden bei Ganztagsklassen die Kosten pauschaliert. Um den Zuschuss für die Kosten von Januar bis März zu erhalten, müssen die Eltern noch bis zum 30. April den Antrag stellen, ansonsten sei er verwirkt, betonte Ruppolt. Anspruch auf Zuschuss Härtefälle, wie hoch verschuldete Familien, die den Eigenanteil von einem Euro nicht bezahlen können, werden in der Verwaltung aufgefangen. Das Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport kümmert sich darum. Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro (im Jahr 120 Euro) besteht ferner für soziale, kulturelle oder sportliche Aktivitäten in der Gemeinschaft. So kann zum Beispiel eine Musikstunde oder der Beitrag für einen Sportverein bezuschusst werden. Alle Kostenübernahmen und Zuschüsse können, sofern das Kind keine Ausbildung macht, bis zum 25. Geburtstag ausgezahlt werden. Die Zuschüsse für Musikstunden oder Sportvereine bekommen Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag. Um den Mehraufwand in der Verwaltung stemmen zu können, hat der Personalausschuss zweieinhalb Stellen genehmigt. „Derzeit sind zwei Stellen mit drei Teilzeitkräften besetzt, die dritte Stelle ist hoffentlich nach Ostern vergeben“, berichtete Ruppolt und wies darauf hin, dass sich die neuen Mitarbeiter noch in der Einarbeitungsphase befinden. „Wir sind mit Hochdruck daran, die vielen Anträge zu bearbeiten.“ Ungewisse Kosten Die Sach- und Personalkosten für das Bildungspaket muss die Kommune tragen. Das Finanzvolumen sei noch nicht überschaubar, meinte Ruppolt. Benedikt Mayer, Leiter des Jugend-, Schul- und Sozialreferats, ergänzte am Donnerstag im Stadtrat: „Ich kann Ihnen beim besten Willen keine Zahl nennen, wie viel das die Stadt kosten wird“, sagte er. 780 000 Euro stehen der Stadt zumindest heuer für die Finanzierung des Pakets zur Verfügung. Das Geld kommt vom Bund über einen erhöhten Zuschuss der KdU (Kosten der Unterkunft). Ab dem Jahr 2012 übernimmt der Bund dann in Stufen die Kosten der Grundsicherung. Bisher waren das rund 490 000 Euro, 2012 sind es etwa 1,47 Millionen, 2013 2,45 Millionen und ab 2014 circa 3,26 Millionen Euro.

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