Von den Behörden und sonstigen Trägern der Öffentlichkeit liegen sechs nicht abwägungsrelevante und drei abwägungsrelevante Stellungnahmen vor. So fordert die Untere Naturschutzbehörde, die Anzahl der zu fällenden Bäume in der Planzeichnung des Bebauungsplans (vBP) zu korrigieren und bestimmte Maßnahmen zum Schutz der zu erhaltenden Bäume und zum Artenschutz mit in den Bebauungsplan und Durchführungsvertrag aufzunehmen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz weist in drei Stellungnahmen darauf hin, dass die historischen Sichtachsen durch die neuen Baukörper nicht betroffen sein dürfen. Die geplante Höhenentwicklung, insbesondere der westlichen Giebelseiten und der beiden Hochpunkte seien so zu wählen, dass das bebaute Umfeld und hierbei insbesondere die Einzeldenkmäler nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Die Gestaltung der Wohnanlage müsse sich in die bebaute Umgebung einfügen und mit den umgebenden Einzeldenkmälern harmonieren.
Hierbei sei insbesondere im Westen und Süden des Baukomplexes eine gestalterische Rücksichtnahme auf die historischen Gebäude erforderlich. Die neue Kubatur soll sich höhenmäßig an den beiden Klosteranlagen orientieren, so dass ein gleichberechtigtes Miteinander von alt und neu gewährt ist. Bis Dienstag, 10. Mai, sollen die nach einstimmigem Beschluss angepassten Pläne erneut ausgelegt werden.