Situationen kontrollieren

„Aufsichtspflicht – Mit einem Bein im Knast?“. Diese Frage stellten sich jetzt rund 30 Jugendwarte und Betreuer der Kreisjugendfeuerwehr in ihrer Frühjahrssitzung. In seinem Fachvortrag zeigte Matthias Berkemann-Müermann vom Kreisjugendring anhand von praktischen Beispielen die rechtliche Situation der Aufsichtspflicht eines Jugendleiters gegenüber den anvertrauten Kindern.
Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung in den Jugendfeuerwehren werden oftmals in den Gruppen auch Freizeitaktivitäten organisiert. Gerade hier kommt es darauf an, der gesetzlich geregelten Aufsichtspflicht die notwendige Bedeutung beizumessen. Anhand von konkreten Übungsbeispielen, wie zum Beispiel eine Bergtour, erarbeiteten die Jugendwarte gemeinsam die notwendigen Stufen zur Beurteilung der Gefahren und das Einhalten der Aufsichtspflicht. Die beginnt bereits mit der Pflicht zur Information: Der Jugendleiter setzt sich mit der Situation vor Ort auseinander und informiert anschließend Eltern und Jugendlichen über das Vorhaben. Der Jugendleiter muss aber auch überwachen und die Gefahren oder die Situation immer wieder kontrollieren. Was machen seine Feuerwehranwärter? Notfalls muss er auch eingreifen, um Schaden jeglicher Art zu verhindern. In der Rechtssprechung wird die „erforderliche Sorgfaltspflicht“ genannt, die die verantwortlichen Jugendwarte zu erfüllen haben. Im schlimmsten Falle würde eine Verletzung zu strafrechtlichen, zivilrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Was ist also dran, an der oft geäußerten Befürchtung, als Aufsichtspflichtiger würde man leicht mit einem Bein im Gefängnis stehen? Nicht allzu viel, wie die Jugendwarte im Vortrag erfahren konnten. Entscheidend ist, sich im Vorfeld ausreichend Gedanken zu machen und sich mit dem geplanten Vorhaben verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen, so Experte Matthias Berkemann-Müermann abschließend.