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Die Stellplatzfrage muss geklärt werden

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Für das geplante siebengeschossige Gebäude, das hier auf der noch freien Fläche an der Rückseite des Reischmann-Parkhauses entstehen soll, ist eine Änderung beantragt. © Melanie Läufle

Kempten – Das Brauhaus-Areal war am Dienstagabend einmal mehr Thema im Bauausschuss. Grund war ein Antrag der Projektentwickler G&G auf Änderung des seit gut einem Jahr gültigen Bebauungsplans.

Statt drei Ebenen Parkgeschoss und vier Ebenen Wohnen im geplanten Gebäude auf Baufeld 3 (angrenzend an Rückseite Reischmann), soll nun in allen Ebenen Wohnnutzung entstehen. Stadtplanungsamtsleiterin Antje Schlüter ord- nete diese Pläne als grundsätzlich begrüßenswert ein, allerdings kann ihnen nur zugestimmt werden, wenn die dadurch wegfallenden Stellplätze anderswo auf dem Gelände errichtet werden. Konkret wird beantragt, auf die bislang im Bebauungsplan festgesetzten drei Parkgeschossebenen im Baufeld zugunsten einer Wohnbebauung im gesamten Baufeld zu verzichten. 

Grund ist unter anderem, dass der Investor des Zentralhauses, der in dieser Parkgarage seine noch ausstehenden Stellplätze nach der Erweiterung des Zentralhauses nachweisen hätte können, daran schon länger nicht mehr interessiert ist. Mittlerweile hat er laut Schlüter final erklärt, dass er die möglichen Stellplätze des Baufeldes 3 nicht nutzen wird. Auch die Firma Reischmann sei aufgrund der geringen Auslastungszahlen ihres bestehenden Parkhauses nicht an einer gemeinsamen Parklösung interessiert, so Schlüter weiter. Im Gegenzug gibt es konkrete Vorstellungen eines Investors, auf dem Baufeld 3 kurzfristig auf sechs bis sieben Ebenen innenstadtnahen Wohnungsbau verwirklichen zu wollen. „Da die öffentlich zugänglichen Stellplätze des Baufeldes 3 sicherlich auch von Nutzern des Brauhausareals genutzt worden wären, erklärt sich G&G bereit, ein Drittel der wegfallenden Stellplätze in der Tiefgarage unter dem Brauhausareal zusätzlich zum eigenen Stellplatznachweis zu schaffen“, berichtete Schlüter. 

»Nicht vertretbar« 

Doch mit diesem Vorschlag ist die Verwaltung nicht einverstanden. „Die Umnutzung ist grundsätzlich begrüßenswert, aber die wegfallenden Stellplätze müssen auf dem Areal wieder hergestellt werden“, so die Amtsleiterin. (Die notwendigen Stellplätze für die Wohnbebauung müssen natürlich ebenfalls nachgewiesen werden.) OB Dr. Ulrich Netzer (CSU) ergänzte: „Der Wegfall öffentlicher Stellplätze ist hier nicht vertretbar.“ Der Bauausschuss stellte den Antragsstellern daher eine Änderung des Bebauungsplans, durch die die Umnutzung des gesamten Baufeldes 3 in Wohnnutzung und die Reduzierung der Straßenverkehrsfläche in der Kellerstraße (ebenfalls Bestandteil des Antrags, um mehr Fläche für die Gestaltung des Grünkonzepts der Neubebauung zu haben) ermöglicht wird, in Aussicht. 

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass für die ursprünglich vorgesehenen öffentlichen Stellplätze an anderer Stelle auf dem Areal Ersatz geschaffen wird und dass die Anlieferungs- und Zufahrtszone über die Kellerstraße nicht beeinträchtigt wird. Netzer betonte abschließend, dass nach diesem Beschluss nun der Investor am Zug sei. „Er muss einen Vorschlag machen, wo er die öffentlichen Parkplätze bereitstellen kann“, so der Rathauschef.

Melanie Läufle

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