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Statt Bergung von Verletzten: Waschmaschine in der Gebirgstrage

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Bei der Bergung von zwei illegal entsorgten Waschmaschinen bei Altusried. © Bergwacht Kempten

Altusried/Kempten – Bei einem Streifengang im Tobel der Rohrach bei Altusried entdeckte Naturschutzwächterin Sandra Mendler zwei Waschmaschinen, die illegal „entsorgt“ wurden. Sie informierte daraufhin ihren Kollegen und Bergwachtler Alfred Weizenegger, der den Verstoß gegen das Abfallrecht der Unteren Naturschutzbehördeam Landratsamt Oberallgäu meldete.

Auf dem „kurzen“ Dienstweg wurde in der Gemeinde angefragt, ob die Möglichkeit bestehe, die Waschmaschinen zu bergen. Dies war auf Grund der extremen Lage nicht möglich. Altusrieds Bürgermeister Joachim Konrad reagierte auf die illegale Entsorgung mit der Bemerkung: „Ich bin entsetzt, was sind das für Menschen?“ Der gemeindliche Wertstoffhof wäre sicher der leichtere Weg gewesen. 

Da kam Weizenegger auf die Idee, man könnte die „Bergung“ doch im Rahmen einer Übung für die Aktiven der Bergwacht Kempten durchführen. Die Ausbildungsleiter Michl Nägele und Fabian Zahnd waren sich sofort einig: „Wir holen die Dinger aus dem Tobel.“ 

Dies war nun Fallbeispiel und so machten sich die Aktiven Einsatzkräfte auf, um in der Gebirgstrage statt Verletzte nun die zwei Waschmaschinen nach oben zu transportieren. Eine nicht ganz „leichte“ Aktion, die Waschmaschinen mussten für den Transport erst zerteilt werden. Auch 3. Bürgermeister Heribert Hartmann wagte sich an den „Tatort“, zollte der Aktion höchste Anerkennung und bedankte sich im Namen der Gemeinde. Für die Kemptener Bergretter war auch die Anwesenheit von Mitgliedern der örtlichen Feuerwehr eine Aufwertung der Übung. Sie verfolgten interessiert die Bergung. Die Mitarbeiter des Bauhofes Altusried übernahmen dann die ordnungsgemäße Entsorgung. 

Die Naturschutzwacht wird zur Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde (UNB) und der Polizei eingesetzt. Bei der UNB des Landkreises Oberallgäu sind 17 Naturschutzwächter im Einsatz, die im jeweiligen Einsatzbereich die Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften des Umwelt- beziehungsweise Naturschutz durch Gespräch zu verhüten, soweit sie den Verursacher noch persönlich antreffen. Oder bei der UNB anzeigen, damit die Verstöße weiterverfolgt werden können. Die Naturschutzwächter sind ehrenamtlich tätig und werden jeweils für eine Amtszeit von 2 Jahren bestellt. 

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Naturschutzwächter befugt: 

• Personalien festzustellen 

• Falls die Feststellung der Personalien nicht vor Ort möglich ist, die Personen zur Polizeidienststelle zu bringen 

• Vorübergehende Platzverweise zu erteilen 

Die Naturschutzwächter und die UNB sehen aber den Aufgabenschwerpunkt der Naturschutz wacht in der Information und Aufklärung der „Naturnutzer“. 

kb

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